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Verfasst am: 10.07.07, 15:57 Titel: Der Streik der Eisenbahner...
hier ein kurzer Link erscheint ja ikm höchsten Maße angreifbar, und wenn ich ehrlich bin hioffe ich dass die Gewerkschaft mit hunderttausenden € an strafzahlungen überzogen wird. Die Entscheidung der Arbeitsgerichte wird bekannt gemadcht, medien und sonstige Organge berichten darüber, aber irgendsoein Funktionär setzt sich breit grinsend da hin und sagt "ohne was schriftliches weiss ich gar nichts" und lässt "seine" Jungs in den Ausstand treten. Rechtsmissbrauch par excellence?
Und ansonsten
Zitat:
In Hamburg stoppte ein S-Bahnzug etwa hundert Meter vor der Einfahrt in den Hauptbahnhof. Hunderte Menschen verließen nach Angaben von Fahrgästen den Zug und gingen über die Gleise zu Fuß durch einen Tunnel in den Bahnhof. Die Feuerwehr half bei der Evakuierung des Zuges. Wegen der Menschen auf den Gleisen konnten daraufhin zunächst auch die wenigen noch fahrenden Züge nicht mehr den Bahnhof ansteuern.
denke ich dass hier strafrechtliche relevanz erreicht ist...
ausserdem interessiert mich schon wann ein urteil rechtskraft erlangt. mit bekanntgabe über die presse oder erst mit zustellung an die beteiligten ? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Wenn die Mitarbeiter von Tante Emmas Laden streiken, wird dadurch Tante Emma geschädigt.
Wenn jedoch die Müllabfuhr / Lokführer / Briefboten streiken, dann wird die Allgemeinheit geschädigt. der Bürger wird sozusagen zur Geisel der Streikenden, damit die Regierenden reagieren. Seit der Privatisierung der Post kann man ja sagen: "wenn die gelbe streikt, dann nehme ich eben die blaue" - aber bei einem Monopolisten geht das nicht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Bei Mehdorns Schadenersatzforderungen könnte (zumindest theoretisch) auch dieser Punkt eine Rolle spielen:
Zitat:
Vertreter der GDL hatten sich erst gar nicht geäußert. Sie beriefen sich darauf, dass sie vom Gericht nicht rechtzeitig geladen worden seien , daher war auch kein Gewerkschaftsvertreter zu dem Gerichtstermin erschienen.
...
Eine durchsichtige Taktik: Ohne den Rechtsvertreter der GDL war das Gericht gezwungen, den schriftlichen Beschluss erst förmlich zuzustellen - die daraus folgende Zeitverzögerung gab der Gewerkschaft ausreichend Spielraum, um den Bahnverkehr ab 8 Uhr morgens zunächst zu stoppen. Formaljuristisch vollkommen zu Recht: Laut Gericht gab es keinen Nachweis über die rechtzeitige Ladung der Gewerkschaft.
Wie kann denn sowas passieren? _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Seit der Privatisierung der Post kann man ja sagen: "wenn die gelbe streikt, dann nehme ich eben die blaue" - aber bei einem Monopolisten geht das nicht.
Aber das eröffnet eben auch jede Menge Ausbeutungspotential gegen die Arbeitnehmer, die bei einem Monopolisten beschäftigt sind, und würde ihnen ein wichtiges Druckmittel nehmen, um für ihre Rechte einzutreten.
Wenn man das nicht will, dann muss die "geschädigte Allgemeinheit" auch eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Rechten solcher Arbeitnehmer erkennen und ausüben. Zumindest bei "Beamten" war das ja früher mal so.
Grüsse
Risus _________________ Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
Ordnungsgemäße Ladung des Prozessvertreters kann durch das Gericht nicht nachgewiesen werden, ergo bleibt er dem Termin fern
Zweitens:
Ein Gerichtsbeschluß entfaltet dann Wirkung wenn er dem Betroffenen ordnungsgemäß zugestellt wurde. Dies ist geschehen und der Streik wurde beendet.
PUNKT
Und jetzt mal etwas inhaltliches:
Als vor ein paar Jahren die Flugkapitäne streikten geschah genau das Gleiche , sie nutzten ihre Position um 28 % Gehaltserhöhung durchzusetzen, das ist legitim und wurde in der Bevölkerung auch sympathisiert. Dass sie erfolgreich gestreikt haben, wird keiner bestreiten können, der sich mal die urspr. Forderung und das Ergebnis anschaut.
Jetzt streiken Menschen, die eine ähnliche Position für sich entdeckt haben, aber nicht die fünfstelligen Einkommen eines Flugkapitäns haben, sondern mit Minimal-Einkommen von 1500 € und weniger netto Hunderte von Menschen verantwortlich zu transportieren haben. Denen wird weniger Sympathie entgegengebracht... Ich frage mich warum ?
Die jetzige Situation ist einzig und allein dadurch verursacht, dass die Bahn an die Börse mußte und ihre (früher aus gutem Grunde verbeamteten Lokführer in den Ruhestand schickte oder irgendwo anders im Unternehmen parkte). Ein hausgemachtes Problem eines Wirtschaftsunternehmens dessen Vorstand die durchaus vorhandene Macht der abhängig beschäftigten zu spüren bekommt. Als die Lokführer noch Beamte waren,(schlimm genung dass es oft einfacher und mittlerer Dienst war, aber immerhin war der Verdienst wenigstens existenzsichernd) durfte eine solche Situation nicht eintreten, jetzt ist sie rechtlich möglich und das Unternehmen (natürlich auch die Kunden) hat die Folgen zu tragen. Die Kunden sollten sich am Unternehmen schadlos halten.
Mehdorn sollte -um schadensmindernd für sein Unternehmen tätig zu sein- nicht darüber nachdenken die Gewerkschaft auf Schadenersatz zu verklagen, was nach meiner Einschätzung keinen Erfolg haben wird, sondern wie es sich gehört an den Verhandlungstisch zurückkehren.
Den Kollegen der Bahn haben meine vollste Sympathie und ich hoffe dass ihre Forderung Erfolg hat.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
In dem Moment wo ein Gericht einen entsprechenden Beschluss zur einstweiligen regelung erlässt und der Betroffene davon in irgendeiner Form Kenntnis erlangt, sei es durch die Medien oder durch förmliche Zustellung, hat er sich daran zu halten. lles andere ist bloßer Formailismus.
Und wenn wir schon bei Förmlichkeiten sind:
Zitat:
Ein Gerichtsbeschluß entfaltet dann Wirkung wenn er dem Betroffenen ordnungsgemäß zugestellt wurde. Dies ist geschehen und der Streik wurde beendet.
Oder auch nicht. Bereits Montagabend stellte ein GV den GDL-Funktionären in Frankfurt des Beschluss des Düsseldorfer Gerichts zu, Dienstag früh um 09.28 Uhr ein GV den aus Mainz. Vööllig überaschend dauerten die Streiks aber an...
Und da die GDL erfolgreich das jahrzehntealte Prinzip der Tarifeinheit („ein Betrieb, ein Tarif“) ausgehebelt haben, habe ich überhaupt keine Sympathie mit diesen arbeitsrechtlichen Geisterfahrern.
Ob sich die GdL in der Friedenspflicht befindet oder nicht, scheint aber umstritten
Zitat:
Und da die GDL erfolgreich das jahrzehntealte Prinzip der Tarifeinheit („ein Betrieb, ein Tarif“)
Bei aller Sympathie für den Exrichter, aber die Frage ist natürlich wer zuerst da war , das Huhn oder das Ei.
Denn die Bahn AG hat m.E. durch ihre Zergliederung in zig Einzelbetriebe dieses Prinzip schon lange durchbrochen
Selbst Schienen und die darunterliegenden Grundstücke gehören mittlerweile zwei unterschiedlichen Betrieben, das ist der wahre Irrsinn der dahintersteckt.
Wobei ich als auch Bahnfahrer durchaus die Verärgerung der Kunden und Betroffenen durchaus verstehen kann.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ob sich die GdL in der Friedenspflicht befindet oder nicht, scheint aber umstritten
Völlig richtig. Und zur Klärung genau dieser Frage sind Gerihcte aufgerufen zu entscheiden. Nur wenn eine vorläufige gerichltiche Regelung im Sinne eines "ja, Friedenspflicht" dann nicht akzeptiert wird, dann wird das Recht nicht nur gebeugt, sondern gebrochen.
Der Hamburger S-Bahn-Fahrer kann hier hoffentlich nicht mit der Unterstützung seiner Gewerkschaft rechnen. Die Zugführer wurden nach meinen Informationen (von einem GdL-Insider) von der Gewerkschaft angehalten, nach Streikbeginn zumindest bis zum nächsten plkanmäßigen Bahnhof zu fahren.
Ansonsten würde ich mich zwar nicht unbedingt als Sympathisant bezeichnen - schon mal weil ich als notorischer Bahnfahrer direkt betroffen bin - aber ein gewisses Verständnis für die Forderungen der Lokführer habe ich nach näherem Hinsehen schon entwickelt. _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 257 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.07.07, 09:45 Titel:
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
..
Denn die Bahn AG hat m.E. durch ihre Zergliederung in zig Einzelbetriebe dieses Prinzip schon lange durchbrochen
...
Nun, die Lokführer wollten davon ja selbst seit Beginn der Arbeiten an der Bahnreform profitieren, es gab mächtige Stimmen für eine eigenständige "Traktions-AG", um die Eigenständigkeit dieser Spezies zu betonen (und mit eigenem TV höhere Gehälter durchzusetzen). Insofern...haben wir wieder das Henne/Ei-Problem.
Unabhängig von der förmlichen Debatte um die Rechtswidrigkeit der Streikmaßnahmen halte ich es auch für eine Gewerkschaft in einer Dienstleistungssparte für verheerend, in so einer Situation den Streik im Zweifel durchzuziehen. Mir zeigt das, welcher antiquierte Geist dahinter steckt und wie wenig Kundenbewußtsein. Deshalb fehlt mir, bei allem Verständnis für Arbeitskampfmaßnahmen, hier jede Sympathie.
Es wird zudem so getan, als ob die armen ausgebeuteten Lokführer nicht zustimmender Teil der vorigen Tarifvereinbarung gewesen wären. Das aktuelle Gehaltsgefüge ist doch mit Zustimmung auch der GdL zustande gekommen, oder? Mir erschließt sich deshalb nicht, woher dann so plötzlich diese wuchtige Forderung herkommt und man nicht mit den 4,5% plus Mindestregelung zufrieden sein kann.
Grüße
fontane
(gestern Opfer des illegalen Streiks, sonst lieber Fahrrad... )
Zumindest hat der Streik der Flugkapitäne (die wesentlich besser verdienten und verdienen) gezeigt, dass Forderungen die durch den notwendigen Öffentlichkeitsdruck (und der wird sicherlich für die Lokführer kommen weil Mehdorn kaum noch auf beamtete Streikbrecher zurückgreifen kann)unterstützt werden, durchsetzbar sind.
Damalige Erhöhung der Tarife (gefordert irgendwas über 30 %) um 28 % .
Warum soll es einem Lokführer da vorzuwerfen sein,solche Forderungen ebenfalls aufzustellen. Schaut auf die Tarfifabschlüsse in Schlüsselindustrien, das geht nach oben obwohl die Basisgehälter einVielfaches eines Lokführers betragen (Beispiel : Volksautokonzern)
Ich wünschte mir im öffentlichen Dienst als Gewerkschaft eine solche Schlüsselsparte wie es die GdL hat, nicht für mich persönlich weil ich von Gehaltserhöhungen eh nur die Hälfte (nach Steuern) habe, aber für die vielen kleinen "privatisierten" Dienstleister ....für meine teilzeitbeschäftigten Kolleginnen im Reinigungsdienst oder in kleinen Gemeinden etc. pp...
Wer weiß btw. was sein Briefzusteller netto nach Hause trägt ??
Wir haben jahrelang das Argument gehört:
Die öffentlichen Kassen sind leer und haben Verzicht gelernt... und jetzt.... füllen sich die Kassen und keiner soll was davon haben ??
Ok, ich gestehe ein , dass man keine rechtswidrigen Streiks dulden darf, bin mir aber sicher, dass die juristische Haarspalterei im Schadenersatzklagefalle zugunsten der GdL ausgehen wird. medienberichte können IMHO nicht als wirksame Ersatzzustellung angesehen werden
@fontane:
Was den Kampf um soziale Sicherung und gerechte Teilhabe am Wirtschaftsleben angeht bin ich gerne antiquiert. Kein Aktionär leistet für ein Unternehmen und den Erfolg des Unternehmens soviel wie ein Mitarbeiter. Und ohne Mitarbeiter die gerecht bezahlt werden kann kein Unternehmen überleben.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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