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ich als rauchender kneipengänger kann mich so gar nicht mit dem kompletten rauchverbot in gaststätten anfreunden.
daher mal so als diskussionsanregung an das forum:
wie sieht es denn mit der gründung von "raucherclubs" aus, also eine art private gaststätte, zu der nur mitglieder zugang haben, und in der dann geraucht werden darf?
hier darf geraucht werden, und über den getränkeausschank ist folgendes zu lesen:
***
Für die Getränke braucht der Ethnoclub übrigens keine Ausschanklizenz. Es ist ja schließlich kein Bar. Alkohol kaufen dürfen hier nur Vereinsmitglieder. Dafür zahlen sie bei "Fan Sport und Kultur" einen monatlichen Beitrag.
***
allerdings habe ich in den "faq zum neuen nichtraucherschutzgesetz in baden-württemberg" folgende passage gefunden:
***
Darf in Vereinsgaststätten weiter
geraucht werden?
Nein. Auch durch die Schaffung eines Vereines (z.B.
Raucherclub) ist es grundsätzlich nicht möglich, sich
dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu entziehen.
Maßgebliches Kriterium ist die Zugänglichkeit. Diese
ist bereits dann gegeben, wenn es sich um einen sog.
offenen Verein handelt, d.h. ein Wechsel der
Mitglieder jederzeit möglich ist.
***
zum thema "offener verein" kann ich nirgends weitere informationen finden. wie definiert sich das kriterium der zugänglichkeit?
ich denke halt, es wäre doch prinzipiell keine schlechte idee, einen bundesweiten verein zu gründen, in denen mitglieder nur ab 18 zugelassen werden, die unterschreiben, dass sie den tabakrauch bei nutzung der vereins-eigenen lokalitäten akzeptieren.
die mitgleider dieses vereins könnten dann in den jeweiligen "vereins-gaststätten" oder auch "clubräumen" dem tabak- und alkoholgenuss frönen.
was sagen die rechtsexperten dazu?
hat jemand ähnliche ideen?
müsste man diesen verein in jedem bundesland einzeln "zulassen"?
gute idee oder totaler schwachsinn?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 01.08.07, 10:23 Titel:
Die Definition eines "ofenen Vereins" haben sie doch selbst geliefert.
Zitat:
d.h. ein Wechsel der
Mitglieder jederzeit möglich ist.
Heißt für mich: Jeder Verein in den jederzeit ein neues Mitglied eintreten kann, ist ein offener Verein. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
Heißt für mich: Jeder Verein in den jederzeit ein neues Mitglied eintreten kann, ist ein offener Verein.
stimmt.
die frage ist aber dann, was ist denn bitte ein "nicht offener verein"?
ein verein mit einer von vorneherein begrenzten mitgliedergruppe?
ein verein, bei dem man nur einmal im jahr/monat eintreten kann?
ein verein, bei der man erst eine aufnahmeprüfung ablegen muss?
Heißt für mich: Jeder Verein in den jederzeit ein neues Mitglied eintreten kann, ist ein offener Verein.
stimmt.
die frage ist aber dann, was ist denn bitte ein "nicht offener verein"?
ein verein mit einer von vorneherein begrenzten mitgliedergruppe?
ein verein, bei dem man nur einmal im jahr/monat eintreten kann?
ein verein, bei der man erst eine aufnahmeprüfung ablegen muss?
Noch! Oder gibt es für Berlin schon eine geltende Regelung bezüglich Nichtraucherschutz?
KingWilli hat folgendes geschrieben::
***Für die Getränke braucht der Ethnoclub übrigens keine Ausschanklizenz. ***
Manchmal ist auch nicht alles richtig was im "Sp*****" steht.
Ich denke nicht, dass diese Regelung dem geltenden Recht entspricht.
Das Gastg scheint mir da recht eindeutig zu sein.
Allerdings definiert sich eine Gaststätte z.B. durch den Ausschank von Getränken und/oder durch die Verabreichung zubereiteter Speisen.
Ein Club in dem nur geraucht wird, dürfte doch eigentlich legitim sein. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Ein Club in dem nur geraucht wird, dürfte doch eigentlich legitim sein.
das sehe ich auch so, aber ich will ja gerade wissen, ob man eine art "privatclub" eröffnen könnte, der natürlich de facto so etwas wie eine kneipe darstellt, aber formell jeden abend zu einer privatveranstaltung nur für mitglieder einlädt.
es geht hier auch nicht darum, profit zu machen, sondern den "gepflegten thekenabend inklusive rauchschwaden" irgendwie für die zu erhalten, die sich freiwillig dieser gesundheitsgefährdung aussetzen wollen.
ich will ja gerade wissen, ob man eine art "privatclub" eröffnen könnte, der natürlich de facto so etwas wie eine kneipe darstellt, aber formell jeden abend zu einer privatveranstaltung nur für mitglieder einlädt.
Wenn der Betrieb Jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist
Gerade ein Club oder Verein ist ja für bestimmte Personenkreise zugänglich.
In diesem Zusammenhang dürfte auch § 23 Gastg http://bundesrecht.juris.de/gastg/__23.html massgebend sein.
Alles Andere dürfte meiner Ansicht nach eine Umgehung des Nichtrauerschutzes ermöglichen, der so vom Gesetzgeber sicher nicht beabsichtigt war. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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