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mich würde interessieren, wir viel ein Vater und Mutter (geschieden) insgesamt an ihren Sohn als Studienunterstützung zahlen (müssen).
Gibt es da einen Richtwert, oder errechnet sich das nach dem Einkommen, oder kann man sich an der Bafög-Höchstgrenze (ca. 530 € / Monat) orientieren.
wenn die ex-frau des mannes NICHT mutter des kindes ist, trifft diese auch keine unterhaltspflicht, es sei denn diese frau hat dich adoptiert. unterhaltspflichtig sind nur leibliche verwandte in gerader linie. also sprich leibliche mutter und leiblicher vater bzw. adoptivvater und adoptivmutter.
Hmm.... ich glaub wir reden aneinander vorbei. Ich mein eigentlich was anderes.
Es ist so, dass meiner Mutter ihr Unterhalt gekürzt wird, da mein Stiefvater seinen Sohn für´s Studium unterstützen muss.
Meine Mutter bekommt einen Betrag X € Unterhalt -300 € wegen der Unterstützung meines Stiefbruders von seinem Vater... Jetzt fragte ich mich nur, woher sich diese 300 € berechnen, da die leibliche Mutter von meinem Stiefbruder ihn doch auch unterstützen muss und er wohnt noch bei ihr zu Hause...
Vielleicht hab ich mich was besser Ausgedrückt.
Lieben Gruß
Sebastian
P.s.
Zitat:
wenn die ex-frau des mannes NICHT mutter des kindes ist, trifft diese auch keine unterhaltspflicht, es sei denn diese frau hat dich adoptiert. unterhaltspflichtig sind nur leibliche verwandte in gerader linie. also sprich leibliche mutter und leiblicher vater bzw. adoptivvater und adoptivmutter.
Hmm.... na theoretisch zahlt ja meine Mutter doch irgendwie die STudienunterstützung vom meinem Stiefbruder, da ihr deswegen ja der komplette Betrag vom Unterhalt einfach abgezogen wurde
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