Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Stimmt es, dass man sich das Kind auch nur zur Hälfte eintragen lassen kann?
Ja!
Zitat:
Worin liegt der Unterschied zur vollständigen Eintragung?
Den vollen Eintrag gäbe es zB nur wenn der andere Elternteil verstorben ist, im Ausland lebt oder seiner Unterhaltspflicht nicht mindestens zu 75 % nachkommt..!
Zitat:
Muss man dafür die Lohnsteuerkarte haben
Ja !
Zitat:
oder kann man sich auch eine entsprechende Bescheinigung besorgen?
Nein !
Zitat:
Was muss ich wo und wann tun, damit ich das Kind auf meine Lohnsteuerkarte eintragen lassen kann?
LSt-Karte beim AG holen und auf die zuständige Gemeinde (nicht Finanzamt) gehen!
Zitat:
Der Sohn ist am 24.06. geboren. Ab wann gilt eine solche Eintragung?
Ab Geburtsdatum des Kindes !
Zitat:
Welche Vor- und evtl. Nachteile hat eine solche Eintragung auf die Lohnsteuerkarte?
Kannst du dir hier selbst ausrechnen !
Macht ca. 5 Euro oder so im Monat aus !
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.