| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
BlackShark Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.08.2007 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 09.08.07, 09:13 Titel: .de Domain vor Abmahnungen schützen. |
|
|
Folgender Fall :
A möchte gern in Deutschland eine Internetplattform mit einem Forum betreiben, da A aber immerwieder was von bösen Anwälten gelesen hat, die Abmahnungen schicken und dafür Geld kassieren, hat A sich mit B zusammengeschlossen. B wohnt im nicht europäischen Ausland und hat ein sehr geringes Einkommen. Die .de Domain soll dann auf B angemeldet werden, die Internetplattform soll in deutsch betrieben werden.
Können A und B dann nicht mehr von den deutschen Anwälten abgemahnt werden ? |
|
| Nach oben |
|
 |
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 09.08.07, 09:23 Titel: Re: .de Domain vor Abmahnungen schützen. |
|
|
| BlackShark hat folgendes geschrieben:: | | B wohnt im nicht europäischen Ausland und hat ein sehr geringes Einkommen. Die .de Domain soll dann auf B angemeldet werden |
Das wird die DENIC sicher nicht mitmachen. Ohne deutschen Ansprechpartner läuft da nichts.
| BlackShark hat folgendes geschrieben:: | | Können A und B dann nicht mehr von den deutschen Anwälten abgemahnt werden ? |
Doch. Neben dem Domaininhaber kann natürlich auch immer der (tatsächliche) Betreiber abgemahnt werden. Ansonsten würde alle Welt nur noch von irgendwelchen Briefkastenfirmen auf Vanuatu die .de-Domains registrieren lassen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
| Nach oben |
|
 |
BlackShark Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.08.2007 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 09.08.07, 09:58 Titel: |
|
|
| Und was ist wenn die .de Domain von A umgeleitet wird auf eine ausländische Domain von B? |
|
| Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 09.08.07, 10:01 Titel: Re: .de Domain vor Abmahnungen schützen. |
|
|
| BlackShark hat folgendes geschrieben:: |
da A aber immerwieder was von bösen Anwälten gelesen hat, die Abmahnungen schicken und dafür Geld kassieren, |
Jaja, die bösen Anwälte. Irgendwie scheint sich dieses Vorurteil durchzusetzen!?
Grundsätzlich und insbesondere im Wettbewerbsrecht gilt doch: Wenn jemand mit den Grossen pinkeln will, muss er sich auch an die Spielregeln halten, die für alle gelten.
Was kann denn ein Anwalt dafür, wenn er vom Mitbewerber des A mit einer Abmahnung beauftragt wird? Soll er sagen, "nö, mach' ich nicht." und damit auf sein Honorar verzichten, damit's der ortsansässige Kollege einstreicht?
Der Anwalt ist auch nur Unternehmer, der am Monatsende sehen muss, dass er seine Bude und Mitarbeiter sowie Familie unterhalten kann.
| BlackShark hat folgendes geschrieben:: |
hat A sich mit B zusammengeschlossen. B wohnt im nicht europäischen Ausland und hat ein sehr geringes Einkommen. Die .de Domain soll dann auf B angemeldet werden, die Internetplattform soll in deutsch betrieben werden. |
Wenn A und B Derartiges planen, muss ja schon fast ne kriminelle Energie vermutet werden.
Astrein ist das jedenfalls in keinem Fall.
Ansonsten hat Herr Schaffrath meine vollste Zustimmung. _________________ Null Komma
***
nix |
|
| Nach oben |
|
 |
Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
|
Verfasst am: 09.08.07, 10:02 Titel: |
|
|
| BlackShark hat folgendes geschrieben:: | | Und was ist wenn die .de Domain von A umgeleitet wird auf eine ausländische Domain von B? | Das ändert im Ergebnis nicht viel. B bleibt Störer und A wird eventuell zum Mitstörer. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
|
| Nach oben |
|
 |
BlackShark Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.08.2007 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 09.08.07, 10:13 Titel: Re: .de Domain vor Abmahnungen schützen. |
|
|
| Zitat: |
Jaja, die bösen Anwälte. Irgendwie scheint sich dieses Vorurteil durchzusetzen!?
Was kann denn ein Anwalt dafür, wenn er vom Mitbewerber des A mit einer Abmahnung beauftragt wird? Soll er sagen, "nö, mach' ich nicht." und damit auf sein Honorar verzichten, damit's der ortsansässige Kollege einstreicht? |
Tja wenn es immer so laufen würde; wer sich mit dem Gesetz auskennt kann es leicht misbrauchen. Der Anwalt lässt über eine unbekannte Person jemanden den der Anwalt kennt beleidigen und "bekommt " von demjenigen den Auftrag A abzumahnen. Die Kosten müssen dann von A getragen werden und werden zwischen Anwalt und dem "Auftraggeber" geteilt.
| Zitat: |
Wenn A und B Derartiges planen, muss ja schon fast ne kriminelle Energie vermutet werden. |
Dann muss ja jede Ltd. oder GmbH eine kriminelle Vereinigung sein |
|
| Nach oben |
|
 |
BlackShark Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.08.2007 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 09.08.07, 10:21 Titel: |
|
|
| Martin R. hat folgendes geschrieben:: | | BlackShark hat folgendes geschrieben:: | | Und was ist wenn die .de Domain von A umgeleitet wird auf eine ausländische Domain von B? | Das ändert im Ergebnis nicht viel. B bleibt Störer und A wird eventuell zum Mitstörer. |
OK , dann darf es keine .de Domain sein , und was ist wenn B dann eine ausländische Domain registriert und das Portal aber auf deutsch geführt wird ? |
|
| Nach oben |
|
 |
Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
|
Verfasst am: 09.08.07, 10:28 Titel: |
|
|
Die tld ändert nichts an der Rechtslage, für deutsches Recht ist der Sitz des Betreibers entscheidend. Teilweise ist auch das Recht aller Länder in denen die Seite aufrufbar ist entscheidend (wobei hauptsächlich nur bei schwereren Verbrechen oder z.B. über Vereinbarungen im Bereich Urheberrecht länderübergreifend durchgegriffen wird). Abmahnen kann man ohnehin auch im Ausland, nur die Durchsetzung von Ansprüchen ist schwieriger. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
|
| Nach oben |
|
 |
BlackShark Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.08.2007 Beiträge: 5
|
Verfasst am: 09.08.07, 10:41 Titel: |
|
|
| Martin R. hat folgendes geschrieben:: | | Die tld ändert nichts an der Rechtslage, für deutsches Recht ist der Sitz des Betreibers entscheidend. Teilweise ist auch das Recht aller Länder in denen die Seite aufrufbar ist entscheidend (wobei hauptsächlich nur bei schwereren Verbrechen oder z.B. über Vereinbarungen im Bereich Urheberrecht länderübergreifend durchgegriffen wird). Abmahnen kann man ohnehin auch im Ausland, nur die Durchsetzung von Ansprüchen ist schwieriger. |
Der Vergleich mit einer Ldt. war nur gewählt worden um zu zeigen dass es nicht immer kriminell sein muss wenn man die Haftung minimieren will.
A hat einfach keine Lust mühsam ein Portal aufzubauen und dann etliche Tausend Euro Anwaltsgebühren zahlen zu dürfen, weil A gegen irgendwelche unwichtige Formfehler "verstößt" oder für andere haftet, weil die z.B: jemanden beleidigen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
|
Verfasst am: 09.08.07, 12:08 Titel: |
|
|
Sie haben was von einer Ldt. geschrieben? Ist mir nicht aufgefallen. Ich schrieb aber top level domain, wie de oder com eine ist.
Unwichtige Formfehler in einem Portal, welches mit keinem Unternehmen im Wettbewerb steht, können zwar zu Abmahnung vom Verbraucherschutz führen und mit Bußgeldern geahndet werden, aber das ist für gewöhnlich relativ selten und billig. Die Haftung für Beleidigungen durch user ist eingeschränkt, wobei es ein paar Richter gibt, die das anders sehen. Das sind übrigens alles Informationen, die man hier im Forum selbstständig finden können sollte. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
|
| Nach oben |
|
 |
WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
|
Verfasst am: 09.08.07, 12:15 Titel: Re: .de Domain vor Abmahnungen schützen. |
|
|
| BlackShark hat folgendes geschrieben:: |
Tja wenn es immer so laufen würde; wer sich mit dem Gesetz auskennt kann es leicht misbrauchen. |
Schwarze Schafe gibt's überall - selbst unter Forenbetreibern. Sonst gäbe es ja nicht die unzähligen Ltds in Panama als Betreiber von Internetseiten.
Aber es steht dennoch jedem frei, eine Forderung gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn man meint, dass das unsauber war.
| BlackShark hat folgendes geschrieben:: |
Der Anwalt lässt über eine unbekannte Person jemanden den der Anwalt kennt beleidigen und "bekommt " von demjenigen den Auftrag A abzumahnen. Die Kosten müssen dann von A getragen werden und werden zwischen Anwalt und dem "Auftraggeber" geteilt. |
Oh ha, ich glaube man nicht, das irgendein Anwalt auf diese dämliche Idee käme oder das mitmachen würde.
| BlackShark hat folgendes geschrieben:: |
Dann muss ja jede Ltd. oder GmbH eine kriminelle Vereinigung sein |
Auch unter denen gibt's natürlich ein paar weisse Schafe.
Ansonsten hat Martin R. vollkommen Recht! _________________ Null Komma
***
nix |
|
| Nach oben |
|
 |
|