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TimN Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.08.07, 12:57 Titel: Rechnung wegen Flyer verteilen |
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Hallo,
stellt euch folgende Situation vor:
Person A organisiert eine öffentliche Party. Es gibt sehr große Mengen Flyer, die von über 100 Personen verteilt wurden. Nach einiger Zeit kommt einer Rechnung zu Person A, da die Flyer ohne Genehmigung auf einem Fest verteilt wurden. Es wird ein Betrag von 250€ gefordert. Person A hat aber nicht gewusst, dass die Flyer auf dem Fest verteilt wurden und weiß auch nicht, wer es war. Ist diese Forderung wirklich haltbar? |
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Fleetmaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.04.2006 Beiträge: 745 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 11.08.07, 13:23 Titel: |
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Was wird denn auf der Rechnung für ein Anspruchsgrund genannt? Sprich, woraus leitet der Rechnungssteller seinen Zahlungsanspruch ab?
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood  |
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TimN Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 11.08.07, 13:29 Titel: |
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| Der Betrag ist durch "beträchtliche Mehrkosten bei der Müllbeseitigung" begründet. Jedoch kann das nicht wirklich 250€ gekostet haben... So viele Flyer können es gar nicht gewesen sein. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 11.08.07, 14:48 Titel: |
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Mmh.. Ich würde trotzdem einen Anspruch (je nach Umstand) eher verneinen.
A hat die Flyer zwar verteilen lassen, ist aber nicht der direkte Verschmutzungsverursacher. Das sind die Personen, die sich einen Flyer haben geben lassen, und diesen dann irgendwo entsorgt haben.
Anders könnte es aber aussehen, wenn der Verteiler, einfach zum Fest gegangen ist und seine zu verteilenden Flyer einfach so dort "entsorgt" hat. Dann könnte es sein, daß A zahlen muss, aber vieleicht wegen eines Fehlverhaltens ebenso einen Anspruch auf Eerstattung der Kosten gegenüber dem Verteiler hat.. |
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WayneInteressierts FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.07.2007 Beiträge: 1960
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Verfasst am: 14.08.07, 07:25 Titel: |
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Hier müssen doch erstmal die vertraglichen Beziehungen geklärt werden.
Mir ist z.B. nicht klar, auf welcher Grundlage A überhaupt Flyer verteilen durfte.
Wenn A eine Halle für irgendne Veranstaltung anmietet, hat er diese (sicherlich) besenrein wieder zu übergeben. Macht er das nicht, hat er die Aufräumkosten zu tragen.
Wer auch sonst? Sollte der Vermieter der Halle alle Besucher einzeln auf 2,50 € für die Beseitigung "ihres" Flyers verurteilen?
Oder hab ich den Sachverhalt falsch verstanden? _________________ Null Komma
***
nix |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 14.08.07, 09:56 Titel: |
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| Adromir hat folgendes geschrieben:: | | Anders könnte es aber aussehen, wenn der Verteiler, einfach zum Fest gegangen ist und seine zu verteilenden Flyer einfach so dort "entsorgt" hat. Dann könnte es sein, daß A zahlen muss, aber vieleicht wegen eines Fehlverhaltens ebenso einen Anspruch auf Eerstattung der Kosten gegenüber dem Verteiler hat.. | Das ist denke ich der Punkt. Das hängt vermutlich auch vom Verhältnis zwischen A und den Verteilern ab, inwiefern A haftet. Ich glaube aber, das gilt auch, wenn die Flyer "normal" verteilt wurden und nicht nur, wenn sie "entsorgt" wurden.
| WayneInteressierts hat folgendes geschrieben:: | | Oder hab ich den Sachverhalt falsch verstanden? | Ich denke schon, die Verunreinigung ist nicht bei A eingetreten. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
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TimN Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.07.2007 Beiträge: 6
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Verfasst am: 14.08.07, 17:26 Titel: |
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| Adromir hat folgendes geschrieben:: | Mmh.. Ich würde trotzdem einen Anspruch (je nach Umstand) eher verneinen.
A hat die Flyer zwar verteilen lassen, ist aber nicht der direkte Verschmutzungsverursacher. Das sind die Personen, die sich einen Flyer haben geben lassen, und diesen dann irgendwo entsorgt haben. |
Also ich glaube nicht, dass die Leute die Flyer einfach so ins Gebüsch geworfen haben sondern schon verteilt haben. Und ich denke man kann einen Supermarktbesitzer ja auch nicht zur Kasse bitten, weil manche Leute die Verpackungen von bei ihm erworbenen Waren nicht ordnungsgemäß entsorgen. Genau so sollte es doch auch mit den Flyern sein, oder? |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 14.08.07, 17:29 Titel: |
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So meinte ich das eigentlich auch.. _________________ Geist ist Geil! |
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gargamel111 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.11.2006 Beiträge: 242
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Verfasst am: 14.08.07, 18:25 Titel: |
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| TimN hat folgendes geschrieben:: | | Und ich denke man kann einen Supermarktbesitzer ja auch nicht zur Kasse bitten, weil manche Leute die Verpackungen von bei ihm erworbenen Waren nicht ordnungsgemäß entsorgen. Genau so sollte es doch auch mit den Flyern sein, oder? |
Doch, das geschieht schon in gewissen Sinne über Gewerbesteuer und so weiter. Fakt ist aber, dass Gemeinden und Organisationen von Leuten, die auf ihrem Gelände was verteilen, Geld verlangen. U. a., um den Dreck wieder wegzumachen. Es gab mit Sicherheit keine Genehmigung zum Verteilen und die Verteiler wurde wohl nicht "erwischt". Also wendet sich der Rechnungssteller (wer war das überhaupt?) an den Absender des Flyers. Vielleicht könnte es sinnvoll sein nachzufragen, ob solche Gehmigungen überhaupt verteilt werden und was das kosten würde. Dann könnte man die 250 Euronen besser einschätzen. _________________ Feed Ally McBeal! |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 14.08.07, 18:29 Titel: |
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| Adromir hat folgendes geschrieben:: |
A hat die Flyer zwar verteilen lassen, ist aber nicht der direkte Verschmutzungsverursacher. |
Haftung für Verrichtungsgehilfe käme in Betracht. |
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dr-oetker FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 334 Wohnort: Randersacker bei Würzburg
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Verfasst am: 14.08.07, 18:41 Titel: |
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| Adromir hat folgendes geschrieben:: | | Das sind die Personen, die sich einen Flyer haben geben lassen, und diesen dann irgendwo entsorgt haben. |
Sich geben lassen ist das eine - oftmals werden solche Flyer unter die Wischerblätter der PKWs der Festbesucher geklemmt.
(Und weil ja die eigene Party die einzig wahre ist, werden Flyer von andern Partys natürlich abgemacht und auf die Straße bzw. den Parkplatz geworfen)  _________________ Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege  |
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