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Vollstreckung Kostenrechnung

 
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Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 14.08.07, 17:32    Titel: Vollstreckung Kostenrechnung Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

folgender Sachverhalt hat sich zugetragen:

Person A hat im vor gut einem Jahr eine Eigentumswohnung gekauft.
Die auferlegten Notarkosten wurden von Person A ordnungsgemäss
gezahlt.

Ein Jahr später kontaktiert der Notar Person A erneut. Die damals erstellten Notarkosten waren falsch berechnet und er stellt eine Nachforderung.

Besagte Nachforderung datierte vom 03.05.2007. Durch einen Umzug konnte Person A diese Nachforderung erst mit Datum vom 09.07.2007 zugestellt werden. Da sich Person A zu diesem Zeitpunkt in einem mehrwöchigen Auslandsaufenthalt befand, konnte Person A von dieser Nachforderung erst am 03.08.2007 Kenntnis nehmen.

Leider versäumte Person A die fristgemässe Zahlung und erhielt am 13.08.2007 Post vom Gerichtsvollzieher.

Ist dies rechtens? Hätte seitens des Rechtsanwaltes/Notars nicht erst eine Mahnung/Zahlungserinnerung folgen können oder müssen?
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 07:04    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ja, das ist rechtens - man kann per Gerichtsvollzieher verschicken, was man will.

Interessanter wäre es aber zu wissen, welche Post vom Gerichtsvollzieher gekommen ist, weil ich vermute, dass deine Frage eher damit zusammenhängt.
_________________
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Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

vielen dank.....

person a hat die forderung noch am selben tag beglichen.

erschrocken war person a lediglich über die kurze frist....(zwischen kostenrechnung und gerichtsvollzieher lagen gerade mal 4 wochen und es erfolgte keine zahlungserinnerung/mahnung)

übersandt wurde lediglich eine beglaubigte ausfertigung einer v ollstreckbaren kostenrechnung inklusive "rechnung" über knapp 10 euro für den gv....

wie gehts nun weiter?

forderung ist beglichen und gv und ra wurden darüber informiert.
_________________
Liebe Grüsse
Celines_Mama
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Gar nicht. Wenn jetzt alles bezahlt wurde, dann ist der Drops gelutscht.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Celines_Mama hat folgendes geschrieben::

übersandt wurde lediglich eine beglaubigte ausfertigung einer v ollstreckbaren kostenrechnung inklusive "rechnung" über knapp 10 euro für den gv....


Echt, kann ein Notar sich selber nen vollstreckbaren Titel stricken? Das war mir neu!

Ansonsten hat Cooper Recht - die Sache ist erledigt und keiner hat nen Schaden davongetragen.
_________________
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Celines_Mama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

ich danke euch!!!
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Liebe Grüsse
Celines_Mama
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 08:10    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Celines_Mama hat folgendes geschrieben::

übersandt wurde lediglich eine beglaubigte ausfertigung einer v ollstreckbaren kostenrechnung inklusive "rechnung" über knapp 10 euro für den gv....


Echt, kann ein Notar sich selber nen vollstreckbaren Titel stricken? Das war mir neu!

Ansonsten hat Cooper Recht - die Sache ist erledigt und keiner hat nen Schaden davongetragen.


Ja kann er, § 155 KostO.
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 15.08.07, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::

Ja kann er, § 155 KostO.


Gut für ihn. Winken War mir aber neu und ist gut zu wissen.
_________________
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