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1.1.0001 :
Verantwortlicher: Notar Eins (NE)
Kaufvertrag Gemeinde – B
2.1.0001:
Verantwortlicher: Notar Vier (NV)
Kaufvertrag A – B
Information an NE durch NV über Folgevertrag
3.1.0001:
Verantwortlicher: LRA XYZ + Gemeinde
Genehmigung des Kaufvertrages Gemeinde – B, keine Fälligstellung des Kaufpreises durch die Gemeinde
4.1.0001
Verantwortlicher: Rechtsanwalt Eins (RAE)
Mandatsübertragung durch A
5.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Vertretungsanzeige für B beim LRA XYZ
6.1.0001
Verantwortlicher: NE
Änderung des Kaufvertrages Gemeinde – B, Eingriff in Kaufvertrag A – B durch Ratenzahlungsvereinbarung, keine Information durch RAE an A
keine Einbindung A in Vertragsveränderungen.
7.1.0001
Verantwortlicher: C (pot. Käufer)
verbindliches Kaufangebot
8.1.0001
Verantwortlicher: C
Verlängerung des Kaufangebots
9.1.0001
Verantwortlicher: C
Rücktritt vom Kaufpreisangebot
10.1.0001
verantwortlicher: Notar Fünf (NF)
Information über Nachfolgevertrag zwischen A – B durch RAE und A an NF
Antwort NF: betrifft das Grundstück A nicht, keine Grundbucheinsicht erfolgt
(Auflassungsvormerkung stand drin)
11.1.0001
verantwortlicher: NF
Rückabwicklung Kaufvertrag Gemeinde - B,
faktisches Unmöglichwerden der Eigentumsverschaffung durch B an A
12.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Schreiben an Rechtsanwalt Zwei (RAZ) über die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen, zu keinem Zeitpunkt wurde durch RAE dieser Schadenersatz gefordert, trotz Aufforderung durch A
13.1.0001
verantwortlicher: RAE
Gespräch RAE mit Kreditinstitut1 , Schadenersatz nur möglich durch Rückgabe der Auflassungsvormerkung gegen Protest A
14.1.0001
verantwortlicher: Notar Vier (NV) [Notar für A]
grundlose Löschungsbewilligung der Auflassungsvormerkung durch A
15.1.0001
verantwortlicher RAE
Anschreiben an Kreditinstitut 2 in Stadt A, dass Verurteilung von B von Löschungsbewilligung abhängig sei
16.1.0001
verantwortlicher RAE
Gespräch mit RAZ über Schadenersatz, bis 17.1.0001 keine Reaktion durch RAE
18.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Anschreiben von A mit Hinweis auf die entstandenen Kosten und Schaden, Einschränkungen in der Finanzierung durch die Kreditinstitute
19.1.0001
verantwortlicher: A
Rücktritt vom Kaufvertrag mit B, nachdem die Eigentumsverschaffung abgelehnt wurde
Inwiefern ist RAE haftbar bzw. hat sich schuldig gemacht?
Gibt es zu so einem Rechtstreit BGH urteile oder sonstige wichtige urteile (Stichworte: §249; §823; Haftungsbegründende u. Haftungsausfüllende Kausalität; Schadenseinstritt; Zurechenbarkeit eines Schadens)? Bzw. kennt jemand eine Seite wo alle BGH urteile aufgelistet sind und man mit Stichworten durchsuchen kann?
Wie stehen die Chancen für A vor Gericht?
Bin für jeden Kommentar, Idee, Anregung dankbar
Im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität subsidiärer Tabestände unter weiterer Berücksiichtigung des dolus subsequenz bei gleichzeitigem Vorliegen einer Divergenz zwischen dem Handeln von Notar eins und Notar fünf ergibt sich zwangsläufig, daß der Vertrauensschutz des Grundbuchs im vorliegenden Fall deswegen nicht durchgreift, weil der Landrat unter Mißachtung des Vorliegens der Stellungnahme der Gemeinde nicht berücksichtigt hat, daß Notar zwei vergessen hat, den potentiellen Käufer darauf hinzuweisen, daß bei gleichzeitiger Abwicklung und nicht vorhandener dinglciher Absicherung Ansprüche erst dann im Sinne von § 812 BGB zurück zu gewähren sind, wenn sich die Anspruchsgrundlage bereits so verdichtet hat, daß sie vererblich geworden ist.
1.1.0001 :
Verantwortlicher: Notar Eins (NE)
Kaufvertrag Gemeinde – B
2.1.0001:
Verantwortlicher: Notar Vier (NV)
Kaufvertrag A – B
Information an NE durch NV über Folgevertrag
3.1.0001:
Verantwortlicher: LRA XYZ + Gemeinde
Genehmigung des Kaufvertrages Gemeinde – B, keine Fälligstellung des Kaufpreises durch die Gemeinde
4.1.0001
Verantwortlicher: Rechtsanwalt Eins (RAE)
Mandatsübertragung durch A
5.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Vertretungsanzeige für B beim LRA XYZ
6.1.0001
Verantwortlicher: NE
Änderung des Kaufvertrages Gemeinde – B, Eingriff in Kaufvertrag A – B durch Ratenzahlungsvereinbarung, keine Information durch RAE an A
keine Einbindung A in Vertragsveränderungen.
7.1.0001
Verantwortlicher: C (pot. Käufer)
verbindliches Kaufangebot
8.1.0001
Verantwortlicher: C
Verlängerung des Kaufangebots
9.1.0001
Verantwortlicher: C
Rücktritt vom Kaufpreisangebot
10.1.0001
verantwortlicher: Notar Fünf (NF)
Information über Nachfolgevertrag zwischen A – B durch RAE und A an NF
Antwort NF: betrifft das Grundstück A nicht, keine Grundbucheinsicht erfolgt
(Auflassungsvormerkung stand drin)
11.1.0001
verantwortlicher: NF
Rückabwicklung Kaufvertrag Gemeinde - B,
faktisches Unmöglichwerden der Eigentumsverschaffung durch B an A
12.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Schreiben an Rechtsanwalt Zwei (RAZ) über die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen, zu keinem Zeitpunkt wurde durch RAE dieser Schadenersatz gefordert, trotz Aufforderung durch A
13.1.0001
verantwortlicher: RAE
Gespräch RAE mit Kreditinstitut1 , Schadenersatz nur möglich durch Rückgabe der Auflassungsvormerkung gegen Protest A
14.1.0001
verantwortlicher: Notar Vier (NV) [Notar für A]
grundlose Löschungsbewilligung der Auflassungsvormerkung durch A
15.1.0001
verantwortlicher RAE
Anschreiben an Kreditinstitut 2 in Stadt A, dass Verurteilung von B von Löschungsbewilligung abhängig sei
16.1.0001
verantwortlicher RAE
Gespräch mit RAZ über Schadenersatz, bis 17.1.0001 keine Reaktion durch RAE
18.1.0001
Verantwortlicher: RAE
Anschreiben von A mit Hinweis auf die entstandenen Kosten und Schaden, Einschränkungen in der Finanzierung durch die Kreditinstitute
19.1.0001
verantwortlicher: A
Rücktritt vom Kaufvertrag mit B, nachdem die Eigentumsverschaffung abgelehnt wurde
Inwiefern ist RAE haftbar bzw. hat sich schuldig gemacht?
Gibt es zu so einem Rechtstreit BGH urteile oder sonstige wichtige urteile (Stichworte: §249; §823; Haftungsbegründende u. Haftungsausfüllende Kausalität; Schadenseinstritt; Zurechenbarkeit eines Schadens)? Bzw. kennt jemand eine Seite wo alle BGH urteile aufgelistet sind und man mit Stichworten durchsuchen kann?
Wie stehen die Chancen für A vor Gericht?
Bin für jeden Kommentar, Idee, Anregung dankbar[/quote]
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