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Versicherung hat gekündigt

 
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muchotrabajo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 16:03    Titel: Versicherung hat gekündigt Antworten mit Zitat

Hallo, meine Rechtsschutzv. hat mir ein Einschreiben geschickt.
Datum des Schreibens 30.12.04.
Eingang bei mir (gegen Unterschrift Einschreiben) 04.01.05
Sie kündigen mir zum 02.02.05, weil der Leistungsfall eingetreten ist.

Ist die Frist so richtig? Ich glaube kaum, dass sie mir am 04.01.05 zum 02.02.05 kündigen können.

Kann ich das nachlesen? Gruss Dani
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Kündigung nach Versicherungsfall

Auszug aus den Musterbedingungen
§ 13 Kündigung nach Versicherungsfall
(1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er
zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer
den Vertrag vorzeitig kündigen.
(2) Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens
zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene
Rechtsschutzfälle, sind der Versicherungsnehmer und
der Versicherer nach Anerkennung der Leistungspflicht
für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall
berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
(3) Die Kündigung muß dem Vertragspartner spätestens
einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes
gemäß Absatz 1 oder Anerkennung der
Leistungspflicht gemäß Absatz 2 zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung
sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen,
daß die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt,
spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres,
wirksam wird.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat
nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
(4) Wird der Vertrag gekündigt, hat der Versicherer nur
Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen
Vertragszeit entspricht.

Quelle: http://www.alles-versicherung-oder-was.de/glossary.php?id=4168


Der wievielte Schaden in diesem Vertrag war es denn in 2004 ?

Steht übrigens auch alles im Vertrag bzw. der Police anhängendem Bedingungswerk.
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muchotrabajo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, danke für das Posting. Mir ist egal, dass die Versicherung mich rausgeworfen hat.

Aber wenn mir am 04.01.05 die Kündigung zugeht, ist die doch erst zum 04.02.05 wirksam und nicht zum 02.02.05, wie in dem Schreiben geschrieben.

oder?
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man es genau nimmt schon, nur wird man der Gesellschaft keinen Strick drauß drehen können, das Schreiben ging zum Jahresende raus und der Sachbearbeiter wird wohl vergessen haben, daß die Post nicht mehr die schnellste ist.

Denke auch nicht, daß die Gesellschaft einen Schaden ablehnen würde der am 3.2.05 um 23:59 Uhr und 59 Sekunden eintritt.
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Alba
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

Anders formuliert: Die Kündigung ist nicht unwirksam, wenn der angegebene Termin falsch ist, es gilt dann der richtige.

Wenn also am 3. oder 4. ein 'Versicherungsfall eintritt kann man anfangen zu streiten Smilie
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Alba hat folgendes geschrieben::

Wenn also am 3. oder 4. ein 'Versicherungsfall eintritt kann man anfangen zu streiten Smilie


Zur Not vorm Schiedsmann mit dem RS-Versicherer. Sehr glücklich
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