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Verfasst am: 18.08.07, 22:05 Titel: Anwaltskosten bei AEV
Ich habe mir einen Anwalt genommen um einer aussergerichtliche Einigungsversuch bei meinen vier Gläubiger zu starten. Briefe hat er an diesen geschrieben und jetzt ist er bereit einen Angebot zu unterbreiten. Nur jetzt knallt er mir vier Rechnungen über insgesamt €2800 auf den Tische und bittet um Ausgleich vor er weitermachen kann. Ich habe von vornerein schon eine schriftliche zusicherung das "die Kosten dafür richten sich nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz". Ich habe an §13 RVG gedacht. Er hat nach §14 RVG abgerechnet. Unterschied zu seinen Günsten ca. €2400. Lohnt es sich die Unterlagen beim Rechtsanwaltskammer zu überprüfen?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 19.08.07, 06:23 Titel:
Versuchen wir es doch mal im Anwaltsrecht - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
>Bestimmt. Die werden dem RA sicherlich die Zulassung entziehen, weil der RA nach dem RVG abrechnet.
Sorry, aber geht's noch!?
Oder sollte der RA für umme arbeiten?<
Danke. Sehr hilfsreich.
Es gibt Anwälte die nach RVG abrechnen und auf ca. €300 kommen, Und es gibt Anwälte die auch nach RVG abrechnen und auf €2800 landen. Beide Gruppen verdienen dran. Die erste vielleicht nicht allzuviel aber die zweite übertreibt es, oder?
Mein Beitrag hat angesichts der Tatsache, dass dein Beitrag nicht den Forenregeln entspricht, auch nicht den Anspruch erhoben, in irgendeiner Form hilfreich zu sein.
Er sollte lediglich zum Selberdenken animieren.
rovercat hat folgendes geschrieben::
Es gibt Anwälte die nach RVG abrechnen und auf ca. €300 kommen, Und es gibt Anwälte die auch nach RVG abrechnen und auf €2800 landen. Beide Gruppen verdienen dran. Die erste vielleicht nicht allzuviel aber die zweite übertreibt es, oder?
Ich denke nicht, dass eine Berufsgruppe, die nach gesetzlichen Vorschriften abrechnen muss (!!!), es in irgendeiner Form übertreiben kann.
Aber bevor auch in diesem Forum wieder die Diskussion losgeht, nach der sich die Anwälte auf Kosten ihrer Mandanten ne goldene Nase verdienen, enthalte ich mich lieber weiterer Kommentare.
Einfach mal drüber nachdenken, dass ein Anwalt über's "Briefeschreiben" sein täglich Brot verdienen muss und dass dieser in deinem Sachverhalt gegenüber 4 Schuldnern tätig geworden ist.
Wirklich, ich denke bei sowas immer: Leben und leben lassen...
Dass Anwälte, die nach RVG abrechnen, auf 300 € kommen, liegt dann vermutlich am geringeren Gegenstandswert und vermutlich auch daran, dass nur gegenüber einem Schuldner tätig geworden ist. Das lässt sich aber mit nem Anwalt, der bspw. gegenüber 4 Schuldnern tätig wird und jeweils bspw. 10.000 € einzutreiben hat, nicht vergleichen. So einfach ist das. _________________ Null Komma
***
nix
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.08.07, 12:02 Titel:
@ rovercat:
Die Frage ist einfach, was Gegenstand des dem Rechtsanwalt erteilten Mandates war:
War Gegenstand, "ich hab da vier Gläubiger, die haben jeweils Forderungen in Höhe von Betrag X gegen mich, und ich möchte, daß Sie die Gläubiger alle auf 20 % ihrer Forderungen drücken", sind es vier Mandate, die man getrennt abrechnen kann.
War Gegenstand aber, "ich will eine Privatinsolvenz machen und muß vorher einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit meinen Gläubigern machen, und da sind vier, hier sind die Unterlagen, ich habe Betrag Y zur Verfügung und alle sollen gleichmäßig befriedigt werden", handelt es sich nur um ein einheitliches Mandat.
Je nach dem Inhalt des Anwaltsvertrages kann der Rechtsanwalt also entweder vier verschiedene Mandate oder nur eines abrechnen.
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