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Ich hab vor kurzem eine Klausur geschrieben und muss diese dringend bestehen. Ich mach mir deshalb ständig darüber Gedanken, was die Lösung der Aufgabe ist.
Mein Klausurthema war wie folgt:
A stellt für B eine Chemikalie her. Der Angestellte C des B holt diese ab und verletzt sich dabei, weil A ihm nicht gesagt hat wie man die Chemikalie transportieren muss. Welche Ansprüche hat C nun gegen A?
Bei vertraglichen Ansprüchen tippe ich auf §§ 280 Abs. 1 i.V.m. 241 Abs. 2 BGB, Anspruch aus Delikt § 823 Abs. 1 BGB.
Bei den vertraglichen Ansprüchen ist die mangelnde Information als Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht anzusehen.
<Korrekturassistentenmodus ein> Wieso bestehen vertragliche Ansprüche? B ist doch gar nicht Vertragspartner des A. <Korrekturassistentenmodus aus> _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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