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uni-2002 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.08.07, 12:12 Titel: Schweigepflicht bei Reiserücktrittsversicherungs-Attest |
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Hallo,
habe ein kleines rechtliches Problem...
Wenn man Anspruch auf Erfüllung einer Reiserücktrittsversicherung stellt, muss man ein ärztliches Attest vorlegen. Soweit klar. Nun wird oft verlangt, dass detaillierte Diagnosen auf dem Attest vermerkt sein müssen.
Wie sieht es mit einer eventuellen Schweigepflicht seitens der Versicherung aus? Wenn ich den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinde und mir ein Attest ausstellen lasse, darf die Versicherung dann die Daten weitergeben?
Im Klartext: Muss ich eventuell mit späteren Folgen rechnen, wenn ich eine Diagnose an die Versicherung preisgebe? Kann meine Krankenversicherung Zugriff auf den Inhalt dieses Attests erlangen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Andi |
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mosaik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 1055 Wohnort: Anif
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Verfasst am: 22.08.07, 15:32 Titel: |
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Der Arzt wird seiner Schweigepflicht gegenüber einen Vertrauensarzt bei der Versicherung entbunden. Nur so kann ja die Versicherung feststellen, ob das Leiden oder die Behandlung und die Versicherungsfälle fällt oder nicht.
Wenn also jemand theoretisch eine Krankheit zu verbergen hätte, dann sollte er - um ganz sicher zu gehen - die Stornogebühren schlucken und nicht die Versicherung einschalten.
Meint
Peter |
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uni-2002 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.08.07, 17:14 Titel: |
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Dank für die Antwort,
in dem Fall wäre also die versicherung tatsächlich dazu befähigt, die angegebenen Daten zu gebrauchen? Meine Daten wären quasi öffentlich??? Das kann doch nicht sein?! |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 22.08.07, 17:15 Titel: |
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Die sind nicht weiter öffentlich als alle anderen Versicherungsdaten wie z.B. die Ihrer KfZ-Versicherung. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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uni-2002 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.08.07, 17:20 Titel: |
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schon, aber ist die Versicherung theoretisch berechtigt, die Daten weiterzugeben? Meine Krankenkasse darf meine Daten ja auch nicht einfach rausgeben, oder? |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 22.08.07, 18:40 Titel: |
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Wenn's recht ist, würde ich den Thread zum Versicherungsrecht verschieben, da sitzen einige Profis, die diese Frage bestimmt beantworten können. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat. |
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erwin66 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.08.2007 Beiträge: 74 Wohnort: Ostwestfalen
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Verfasst am: 22.08.07, 22:34 Titel: |
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Meines Wissens gibt es keine hinterliegende Datein - wie etwa bei KFZ-Versicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen - in der Reisekrankenversicherung.
D.h. im Klartext: eine automatische Weitergabe erfolgt zunächst einmal nicht. Sollte aber die Auslandsreisekranken zufällig über den selben Konzern laufen - was nicht immer direkt zu erkennen ist, könnte ein Krankenversicherer - und interessant sind in diesem Fall ja ausschließlich private Krankenvesicherer natürlich an die Daten kommen.
Sofern ein Konzern müßte man sich das Wissen im Zweifel sogar anrechnen lassen. hierzu gibt es entsprechende Rechtsprechung - wobei ich die Aktenzeichen nicht sofort parat habe.
Wobei ich das grunsätzliche Problem noch nicht gänzlich verstanden habe - sollte eie Vorerkrankung vorliegen, die einem möglichen Krankenversicherer im Antrag verschwiegen wurde, gibt es in einem Leistungsfall ohnehin Probleme bis hin zur Auflösung des Vertrages - rückwirkend ab Beginn.
Vielleicht schildern Sie noch einmal etwas genauer 1. wie Sie versichert sind 2. wo Sie die besonderen Probleme in Ihrem Fall sehen. |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 23.08.07, 06:17 Titel: |
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Hi,
ich habe diesen Beitrag bereits mehrmals gelesen und verstehe das Problem immer noch nicht. Warum soll die Auslandkrankenversicherung die Daten weitergeben? Und vor allem an wen und wofür?
Das ärztliche Attest wird zur Überprüfung der Erstattungsfähigkeit und für die Erstattungshöhe benötigt. (Z.B. wenn Sie zu spät stornieren und automatisch zu einer teureren Stornostaffelung rein rutschen) Für fehlende Angaben und für fehlende Informationen die eine nachträgliche Überprüfung erforderlich machen, wird um eine Aufhebung der Schweigepflicht gebeten. Wobei diese Aufhebung strittig ist und sehr oft werden Versicherungsangelegenheiten auch ohne weiterbearbeitet. Manche Versicherungen verzichten bereits darauf.
Ihre Daten werden intern archiviert und niemals an Dritten weitergegeben. Dazu gibts keine Berechtigung _________________ LG Leonardo |
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nce FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 963 Wohnort: Halle/Saale
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Verfasst am: 23.08.07, 08:11 Titel: |
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leonard hat folgendes geschrieben:: | Ihre Daten werden intern archiviert und niemals an Dritten weitergegeben. Dazu gibts keine Berechtigung |
Das würde ich von meinem Empfinden her auch sagen, verschiebe den Thread allerdings tatsächlich ins Versicherungsrecht, auf der Suche nach weitergehender Expertise  _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06) |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 23.08.07, 09:46 Titel: |
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Hallo,
eine mögliche Lösung wäre mA die Schweigepflichtsentbindung zu unterzeichen sofern diese zur Leistungserbringung notwendig ist.
Auf einem Zusatzblatt kann man ja erst mal der Weitergabe der Daten widersprechen und um kurze schriftliche Bestätigung bitten.
Man wird ja sehen, wie der Versicherer darauf reagiert. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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leonard FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.06.2007 Beiträge: 177 Wohnort: Bologna
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Verfasst am: 23.08.07, 10:06 Titel: |
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Hi,
in der Aufhebung der Schweigepflicht wird unter anderem erklärt:
......von einem Arzt, Zahnarzt oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufes durchgeführten Behandlung gilt diese Entbindung von der Schweigepflicht jedoch nur, soweit diese Angaben zur Überprüfung der Leistungspflicht erforderlich sind.......
Somit denke ich, dass hier genau erklärt wird, wofür die Aufhebung benötigt wird  _________________ LG Leonardo |
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uni-2002 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 22.08.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 24.08.07, 12:45 Titel: |
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Danke an alle, hat mir sehr geholfen! |
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