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Verfasst am: 28.08.07, 08:37 Titel: Unterhaltsanspruch von vor 20 Jahren
Hallo,
da ich erst vor einigen Wochen erfahren habe, dass man als unverheiratete Frau
vom Vater seines Kindes die ersten 3 Jahre Unterhalt zu bekommen hat würde mich mal interessieren, ob ich noch nach 20 (!) Jahren diesen Unterhaltsanspruch einfordern kann? Der Unterhaltsanspruch für Kinder läuft ja auch 30 Jahre.
Zwar ist eine Vollstreckung aus einem Titel 30 Jahre lang möglich, nur hat der Gesetzgeber gerade mit dem § 197 BGB den Verpflichteten "geschützt". Unterhalt ist gerenell zur Bestreitung des Lebensunterhaltes notwendig. Wer diesen Unterhalt nicht geltend macht, hat ihn "offenbar nicht benötigt", ein endloses "Aufheben" eines Titels, um später mit 50.000,00 € und mehr zuschlagen zu können, ist aber ausgeschlossen. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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