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Angenommen A hat bei B gearbeitet und nun kommt C und geht gegen B vor. C möchte nun, dass A mit an dem Prozess beiwohnt.
Nun stellt A fest, dass der Anwalt von B dergleiche Anwalt bzw. gleiche 2-Mann-Kanzlei ist, die bereits Anfang des Jahres für A tätig war.
Dieser Anwalt von B könnte ggf. auch Maßnahmen gegen A vornehmen.
Gerät diese Kanzlei dann in Interessenkollision, weil sie bereits mind. 2x die Person A vertreten hat? Müsste sich B dann einen neuen Anwalt nehmen, um evt. gegen A vorzugehen? _________________ Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.08.07, 16:39 Titel:
Nur dann, wenn die Kanzlei beide Seiten in derselben Sache vertreten hätte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Nur dann, wenn die Kanzlei beide Seiten in derselben Sache vertreten hätte.
Vielen Dank.
Wobei jedoch A vor kurzem bei dem ursprünglichem Anwalt von B war und dieser dann den Fall abgelehnt hat, mit der Begründung, dass er B in einer anderen Sache vertreten würde und er in Fall von A dann gegen B evt. vorgehen müsste. Hier wurde abgesagt mit der Begründung "Interessenkoliision".
Deshalb die umgekehrte Frage, weil B sich in jetzigen Fall an eine Kanzlei gewandt hat, die A bereits in anderer Sache vertreten hat und A auch noch die Mitinhaberin der Kanzlei auch noch privat kennt. _________________ Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 31.08.07, 10:17 Titel:
Man muß hier unterscheiden. Ein Anwalt darf A und B in unterschiedlichen Sachen gegeneinander vertreten. Er wird es aber in der Regel nicht wollen, zumal sich Interessenkollisionen auch immer aus dem konkreten Einzelfall ergeben - man stelle sich vor, er erhält aus dem einen Fall Kenntnis von "versteckten" Vermögen des A, im anderen Verfahren mit B als Mandant bezeichnet sich A hingegen als "mittellos" etc. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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