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Anwalt handelt ohne vorliegende Vollmacht

 
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 11:36    Titel: Anwalt handelt ohne vorliegende Vollmacht Antworten mit Zitat

Guten Tag,

hätte folgende Frage: Person A erhält drei Anwaltsschreiben mit hohen Forderungen. Als Person A bei Anwalt B die Vollmacht für die laut Schreiben vertretenen Mandanten anfordert gibt die Kanzlei an dass keine Vollmacht vorliege und diese gerade erst besorgt werde.

Ist dieses Vorgehen i. O.?

Danke & Gruß
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe davon aus, daß mit "es liegt keine Vollmacht vor" eine schriftliche Vollmacht gemeint ist.
Wenn mit den Schreiben lediglich eine (Geld)Forderung geltend gemacht wird - ja.
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

keine schriftliche, korrekt.

Mit den schreiben wird Schadensersatz in höhe von ca. 60.000€ sowie die dazugehörigen Anwaltsgebühren gefordert.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Auf die Höhe der Forderung kommt es nicht an.

Es gibt bestimmte Konstellationen, bei denen muß der Anwalt, um wirksam handeln zu können, die (Original-)Vollmacht seines Mandanten vorlegen, und es gibt Konstellationen, bei denen dies nicht so ist. Die Geltendmachung einer Geldforderung gehört zu letzterem.
Ob der Gegner die Vorlage der Vollmacht fordern kann, ist eine andere Frage.
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DReffects
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Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Auskunft.
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