Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Urteil vorläufig vollstreckbar
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Urteil vorläufig vollstreckbar

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 20:54    Titel: Urteil vorläufig vollstreckbar Antworten mit Zitat

Hallo.
Zitat:
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,00 € vorläufig vollstreckbar.
( http://medien-internet-und-recht.de/pdf/vt_MIR_Dok._179-2007.pdf )
Was bedeutet dieser Satz?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Vorläufig vollstreckbar bedeutet, daß der Kläger aus dem Urteil vollstrecken kann, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist (rechtskräftig ist das Urteil nach Ablauf der Rechtsmittelfrist und wenn Rechtsmittel nicht eingelegt ist). Wegen der fehlenden Rechtskraft muß er vor Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 25.000,- € hinterlegen und diese bei Vollstreckungsbeginn nachweisen.

Der hinterlegte Betrag dient der Sicherheit des Beklagten, falls das Urteil, sollte er Rechtsmittel einlegen, in der zweiten Instanz aufgehoben wird. Der Beklagte hätte in diesem Falle einen Anspruch gegen den Gläubiger auf Rückzahlung des vollstreckten Betrages. Hätte dieser das Geld bereits verjubelt, würde der Beklagte in die Röhre gucken. So jedoch ist das Geld hinterlegt und kann an den Beklagten ausgezahlt werden.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 05.09.07, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das ist eine gute und verständliche Erklärung Smilie.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.