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Eine Privatperson V hat bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein hochwertiges Elektronikprodukt zum Sofort & Neu -Kauf mit "Preis Vorschlagen" angeboten. Das Produkt wird als Austauschprodukt des Herstellers für ein defektes Produkt im Zustand neu mit Rechnung und voller Grarantie angeboten. Dieses sei auf dem Postwege von Hersteller zu V unterwegs. Der Preisvorschlag eines Käufers K wird vom Verkäufer abgelehnt. K unterbreit V per e-mail weitere Angebote. Auf ein letztes Angebot von K antwortet V mit der Frage wohin er den Artikel schicken soll und sendet K seine Bankverbindung für die Überweisung, das laufende Internetauktionshaus [Name geändert] Angebot beendet V nachdem ich Ihm K eine Onlinebestätigung für die Überweisung zugesand hat. Nach zwei Tagen meldet V dem K, daß er drei Tage außer Haus ist und danach den Artikel versendet. Nach weiteren drei Tagen schreibt V dem Käufer eine Mail, daß das Austauschprodukt ebenfalls fehlerhaft sei und er deshalb den Kaufpreis an K zurückerstattet, er plane eine Rückabwicklung des kaufes mit seinem Lieferanten. K fordert den Verkäufer auf, den Artikel erneut umzutauschen und dann diesen Artikel zuzusenden, eine Rückabwicklung lehnt K ab. Darauf behauptet V er gäbe keinen Kaufvertrag und weist darauf hin, daß K ihn animiert habe habe den Verkauf außerhalb von Internetauktionshaus [Name geändert] zu tätigen, und K mit seinem Verhalten riskieren würde von Internetauktionshaus [Name geändert] ausgeschlossen zu werden. Den Kaufbetrag hat V dem K zurückerstattet.
Nun folgende Fragen:
1. Ist zwischen V und K ein Kaufvertrag zustande gekommen.
2. Kann V Kaufvertrag einfach zurücktreten.
3. Kann K Schadenerstatz wegen Nichterfüllung verlangen
4. Wenn Schadenersatz möglich ist, kann die Differenz zwischen Kaufpreis bei V und dem bei einer Preissuchmaschine als günstges Angebot ermittelten Kaufpreis verlangen?
5. Liegt durch die Drohung der Anschwärzung bei Internetauktionshaus [Name geändert] eine Nötigung vor? Wenn ja, ist es rechtens daß K dem V zum Vergleich anbietet gegen Zahlung von 70% der Schadenersatzsumme die Angelegenheit zu erledigen (auch die drohende Anzeige wegen Nötigung soweit diese vorliegt)
Ist zwischen V und K ein Kaufvertrag zustande gekommen.
Ja.
pemi hat folgendes geschrieben::
Kann V Kaufvertrag einfach zurücktreten.
Nein.
pemi hat folgendes geschrieben::
Kann K Schadenerstatz wegen Nichterfüllung verlangen
Ja.
pemi hat folgendes geschrieben::
Wenn Schadenersatz möglich ist, kann die Differenz zwischen Kaufpreis bei V und dem bei einer Preissuchmaschine als günstges Angebot ermittelten Kaufpreis verlangen?
Mindestens.
pemi hat folgendes geschrieben::
Liegt durch die Drohung der Anschwärzung bei Internetauktionshaus [Name geändert] eine Nötigung vor?
Nein.
Bitte jeweils 'M.E.' dazu denken.
Und: verschiebibert ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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