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Verfasst am: 05.01.05, 18:19 Titel: Keine Bürogemeinschaft für Inkassobüros und Anwälte?
Warum dürfen Inkassobüros und die Rechtsanwälte, an die sie Ihre Forderungen zur gerichtlichen Einziehung weitergeben, keine Bürogemeinschaft bilden (meines Wissens nach nicht einmal im selben Haus tätig sein UND nicht ständig/ausschließlich zusammenarbeiten?
Einige Unternehmen geben alle ihre Fälle an ein und denselben Anwalt ab, warum wird Inkassobüros und Anwälten eine solchen Zusammenarbeit vorgeworfen?
Das ist eine Fehlinformation. Nicht erlaubt sind allenfalls Zusammenschlüsse zwischen Rechtsanwälten und nicht reglementierten Berufsgruppen in Form einer GbR, PartG oder GmbH zur gemeinsamen Berufsausübung. Mit regelmentierten Berufsgruppen sind z. B. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gemeint.
Andere Formen der Zusammenarbeit, z. B. die ständige Mandatsvergabe an eine Kanzlei, sind selbstverständlich erlaubt. Eine bloße Bürogemeinschaft ist ebenfalls erlaubt, weil in einem solchen Fall keine gemeinsame Berufsausübung vorliegt.
Hab ich auf einer Internetseite einer Schuldnerberatung gelesen. Oder wollen die einfach nur Wind machen gegen Inkassobüros? Das mit der ständigen Mandatsübergabe soll nicht zulässig sein, da andere (insb. neue) Anwälte damit niemals die Möglichkeit haben, an diese Mandate heranzukommen. Das bietet meiner Meinung aber auch Diskussionsstoff bezüglich der Fachanwaltschaft. In den durch die Fachanwaltschaft abgedeckten Gebieten haben neue Anwälte nämlich de facto auch keine Chance an Mandate heranzukommen, es sei denn, sie können in eine Sozietät einsteigen und bekommen Fälle abgetreten oder einer der Fachanwälte ist ihr Vater... *lol*
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