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Zwangsummeldung Hauptwohnsitz

 
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Christian1980
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 22:14    Titel: Zwangsummeldung Hauptwohnsitz Antworten mit Zitat

Guten Tag

Ich habe eine dringende Frage und hoffe mal, ich bin im richtigen Thread:

Angenommen Person A, die in den letzten Jahren bereits mehrfach umgezogen ist und immer am Arbeitsort mit Zweitwohnsitz gemeldet war zieht im September 2007 in eine neue Stadt und versucht dort einen Zweitwohnsitz anzumelden.

Von der Meldebehörde käme nur ein Brief, dass die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes (5 Tage pro Woche) nicht möglich sei, und A sich mit dem Hauptwohnsitz in der neuen Stadt melden müsste. Wenn innerhalb von einer Frist keine Antwort käme, die die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes aus rechtlicher Sicht beründet, werde A automatisch mit Hauptwohnsitz angemeldet.

Wenn A nun nur einen befristeten Mietvertrag in einem Wohnheim hätte, müsste er nun seinen Haptwohnsitz verlegen und nach Ablauf des Mietvertrages erneut. Außerdem weiß A noch nicht, ob er die Probezeit übersteht oder überstehen will.

A fährt jedes Wochenende nach Hause (aktueller Hauptwohnsitz), da er beruflich öfter sie Städte wechselt, und sein soziales Umfeld definitiv an seinem Hauptwohnsitz hat.

Kann irgendjemand sagen, was A tun könnte um diese Zwangsmmeldung zu verhindern?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Christian
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.09.07, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe hier kein steuerrechtliches Problem (dem FA ist es zunächst mal völlig wumpe ist, wo man seinen ersten Wohnsitz hat), sondern ein verwaltungsrechtliches - verschiebibert.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 08:09    Titel: Re: Zwangsummeldung Hauptwohnsitz Antworten mit Zitat

Christian1980 hat folgendes geschrieben::

Kann irgendjemand sagen, was A tun könnte um diese Zwangsmmeldung zu verhindern?


Er kann Widerspruch gegen die Ummeldung einlegen und bei Zurückweisung gegen den Widerspruchsbescheid klagen.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 09:24    Titel: Re: Zwangsummeldung Hauptwohnsitz Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Christian1980 hat folgendes geschrieben::

Kann irgendjemand sagen, was A tun könnte um diese Zwangsmmeldung zu verhindern?


Er kann Widerspruch gegen die Ummeldung einlegen und bei Zurückweisung gegen den Widerspruchsbescheid klagen.


Aber nur dann, wenn das Bundesland noch ein Vorverfahren im Melderecht kennt. In Hessen ist es bereits abgeschafft.

Es ist auch umstritten, ob die Berichtigung des Melderegisters (eine Zwangsabmeldung kennt das Melderecht nicht, sondern nur eine Berichtigung von Amts wegen) überhaupt einen anfechtbaren Verwaltungsakt oder lediglich einen Realakt darstellt.

Das Melderecht sieht vor, dass derjenige der eine Wohnung bezieht dies anzumelden hat. Hat er mehrere Wohnungen, wird eine der beiden Wohnungen als Hauptwohnung deklarert, und zwar im Regelfall die, die überwiegend genutzt wird. Besonderheiten bestehen bei Ehepaaren, die im Falle des Nichtgetrenntlebens nur eine gemeinsame Hauptwohnung haben können.

Im Normalfall besteht beim Ausgangssachverhalt (soange der junge Mann nicht verheiratet ist) die Vermutung, dass der Lebensmittelpunkt dort liegt, wo er sich überwiegend aufhält (also am behaupteten Zweitwohnsitz). Der Gegenbeweis ist möglich.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Christian1980
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.09.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend

Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Angenommen es handele sich um Bayern, was müsste A anführen um seine Verbundenheit zu seinem aktellen Erstwonsitz (Hessen) nachzuweisen?
Was bedeutet denn genau ein Vorverfahren? Mein letzter Arbeitsort und auch Zweitwohnsitz war in (Süd-) Hessen und die haben ohne Probleme die Anmeldung des Zweitwohnsitzes durchgeführt

Vielen Dank
Christian
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 27.09.07, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was bedeutet denn genau ein Vorverfahren?


Hallo,

das ist ein vorgerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, siehe die §§ 68 ff der VwGO. Sollte mal eine Überprüfung eines Verwaltungsaktes durch eine übergeordnete Behörde sein und die Verwaltungsgerichte entlasten, wurde aber mittlerweile sehr oft schon abgeschafft.

Zitat:
was müsste A anführen um seine Verbundenheit zu seinem aktellen Erstwonsitz (Hessen) nachzuweisen?


Glaubhaft machen , dass er im Zweifel an mehr Tagen im Jahr in Hessen und nicht in Bayern weilt.

Insgesamt sind die Kommunen im Regelfall scharf auf Erstwohnsitzinhaber, weil die Zuweisungen des Landes danach bemessen werden. Hinzukommt, dass der Bund u.a. im Hinblick auf die Einführung eines Bundesmeldegesetzes eine verstärkte Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse angemahnt hat.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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