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wie lange kann man eine Beschaffenheitsvereinbahrung geltend

 
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hoffmann_de
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 16:11    Titel: wie lange kann man eine Beschaffenheitsvereinbahrung geltend Antworten mit Zitat

Wir nehmen mal an bei 321 kauft K einen Heizungsregler vom "V"

K hat im Moment nicht die Möglichkeit auszuprobieren ob die Regelung geht.

nach 3 Wochen findet er die Zeit schließt die REgelung an - und sie geht nicht.

Es leuchten zwar die Kontrollampen aber leider auch die Lampe Störung

rufen Sie einen Techniker steh im Handbuch.

Der V sagt nach Erhalt müsse der K sofort prüfen und reklamieren, jetzt nach 3 Wochen könne er nicht mehr verlangen das Nachgebessert oder getauscht oder Geld zurück gewährt wäre.

V ist privater Verkäufer und hatte die Gewährleistung ausgeschlossen.

Was tun 50€ in die Mülltonne oder in den Kamin ...
_________________
Der Dumme sagt was er weiss, und der Kluge weiss was er sagt.
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 28.09.07, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Was ist das für eine Beschaffenheitsvereinbarung?
_________________
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Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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hoffmann_de
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 09:20    Titel: Beschaffenheitsvereinbahrung Antworten mit Zitat

hoffmann_de hat folgendes geschrieben::
Wir nehmen mal an bei 321 kauft K einen Heizungsregler vom "V"
............................................................................................................................
WER etwas verkauft muss doch dazu schreiben wenn es kaputt ist oder???
Wenn der V es nicht dabei schreibt KAPUTT dann muss es doch gehen ODER
Wenn es nicht funktioniert muss dazugesagt werden. Stellt es sich nachträglich raus muss das doch zurückgenommen werden. Oder irre ich.

Falls Ja werde ich jetzt meine kaputten Geräte insgesamt bei iiiiiiBääähhh verticken

--------------------------------------------------------------

K hat im Moment nicht die Möglichkeit auszuprobieren ob die Regelung geht.

nach 3 Wochen findet er die Zeit schließt die REgelung an - und sie geht nicht.

Es leuchten zwar die Kontrollampen aber leider auch die Lampe Störung

rufen Sie einen Techniker steh im Handbuch.

Der V sagt nach Erhalt müsse der K sofort prüfen und reklamieren, jetzt nach 3 Wochen könne er nicht mehr verlangen das Nachgebessert oder getauscht oder Geld zurück gewährt wäre.

V ist privater Verkäufer und hatte die Gewährleistung ausgeschlossen.

Was tun 50€ in die Mülltonne oder in den Kamin ...

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KurzDa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

hoffmann_de hat folgendes geschrieben::
WER etwas verkauft muss doch dazu schreiben wenn es kaputt ist oder??? Wenn der V es nicht dabei schreibt KAPUTT dann muss es doch gehen ODER Wenn es nicht funktioniert muss dazugesagt werden. Stellt es sich nachträglich raus muss das doch zurückgenommen werden. Oder irre ich.


Wenn man weiss, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, sollte man das Gerät sofort nach Eingang prüfen, denn ein kaputtes Gerät braucht man nicht als Erfüllung akzeptieren. 3 Wochen ist aber etwas lang, um sich noch auf eine Nichterfüllung berufen zu können.

Der VK kann sich auch nicht auf seinen Gewährleistungsausschluss berufen, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen hat - das müsste der K aber dem VK beweisen.

Kann das K nicht, so bleibt eine Anfechtung nach § 123 BGB; die arglistige Täuschung hätte aber wiederum K zu beweisen.

hoffmann_de hat folgendes geschrieben::
Falls Ja werde ich jetzt meine kaputten Geräte insgesamt bei iiiiiiBääähhh verticken
Würde ich lassen - denn im Normalfall prüfen die Käufer ihre Ware nach Erhalt recht zügig.

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 29.09.07, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Klar können wir die Diskussion miteinfließen lassen. Also ich bin der Meinung, dass der Gewährleistungsausschluss bei Internetauktionshaus [Name geändert] nicht so einfach als AGB zu werten ist. Dies müsste explizit anhand § 305 BGB geprüft werden, z.B. wenn der Verkäufer die Klausel bei allen seinen privaten Verkäufen verwendet (laut Rechtsprechung 3-5). Auch kommt es auf den Wortlaut an - denn wenn sich hieraus ergibt, dass die Klausel nicht auf andere Verträge anwendbar ist (bspw. Bzgl. dieser Kaufsache X schließe ich die Gewährleistung aus), ist sie auch keine AGB.

Da wir aber hierzu keine Info haben... Mit den Augen rollen

Grüße
KurzDa
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hoffmann_de
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Anmeldungsdatum: 01.08.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 30.09.07, 14:00    Titel: Wenn aber der Verkäufer die Sache vorher von einem anderen Antworten mit Zitat

Wir nehmen mal an, der Verkäufer des Artikels hat

diesen Artikel 3Monate vorher selbst bei einem anderen (*VK1) eingekauft und dann die "Garantie und Gewährleistungsausschlussklausel Wort für Wort übernommen.

Wobei der (*VK1) diese Klausel immer noch unverändert bei all seinen Verkäufen nutzt.

Ist diese Klausel dann nicht auch AGB, die man "formularmäßig" anwendet , auch wenn man sie selbst nur einmal angewendet hat, für den "gleichen/sprich/denselben/einen" vorher dort gekauften Artikel gebraucht ?

Verkäufer2 hätte die AGB einfach bei (*VK1) geklaut um den soeben gekauften Artikel weiter zu verkaufen, den er vorher bei (*VK1) gekauft hat. Ist der dann AGB und sdomit unwirksam ?

z.B. So sähe der "Ausschluss aus"
PRIVATVERKAUF! Keine Rücknahme!
Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen:
Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie bitte nicht, wenn Sie mit dieser Regel nicht einverstanden sind.

Hoffmann



"gleichen/sprich/denselben/einen" es ist derselbe oder dergleiche oder der einundderselbe Artikel mit dem Kratzer an yxz Position Scheiss deutsch
_________________
Der Dumme sagt was er weiss, und der Kluge weiss was er sagt.
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