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Precision FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.09.2005 Beiträge: 261
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Verfasst am: 26.09.07, 12:11 Titel: ...nur der Besitz ist strafbar |
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Hi Forum,
Immerwieder gerne äußern einige Drogenkonsumenten Sätze, die da klingen:
"...das Rauchen ist erlaubt, nur der Besitz ist strafbar..."
Da frage ich mich jedesmal, inwieweit diese Parole juristisch betrachtet richtig ist.
Ist es nicht so, dass im BGB klar zwischen Eigentümer und Besitzer differenziert wird?
Nach den Formulierungen des BGB ist man bereits Besitzer, wenn man irgendeinen Gegenstand nur in die Hand nimmt, bzw. wenn man Verfügungsgewalt ausüben kann.
Folglich wäre die obige Parole der blanke Unsinn. Was meint ihr dazu?
mfg Precision |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 26.09.07, 13:14 Titel: Re: ...nur der Besitz ist strafbar |
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Precision hat folgendes geschrieben:: | "...das Rauchen ist erlaubt, nur der Besitz ist strafbar..."Folglich wäre die obige Parole der blanke Unsinn. Was meint ihr dazu? |
Denkbar wäre vielleicht, dass Metzing mir den Joint hinhält, damit ich ihn - den Joint, nicht Metzing! - rauche. Dann würde ich rauchen, ohne zu besitzen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 26.09.07, 16:04 Titel: |
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Soweit mir bekannt, gilt auch der in der Runde kreisende Joint als nicht besessen, wenn man nur kurz zieht und ihn dann weitergibt.
Hab ich zumindest hier gelernt. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 26.09.07, 23:12 Titel: |
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Klar, weil wenn man die tatsächliche Herrschaftsgewalt über einen Joint in einer fröhlichen Runde ausüben will, dann sind die anderen irgendwie nicht mehr so fröhlich  _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
Unsere Forenregeln |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 28.09.07, 21:21 Titel: Re: ...nur der Besitz ist strafbar |
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Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben:: | ...
Denkbar wäre vielleicht, dass Metzing mir den Joint hinhält, damit ich ihn - den Joint, nicht Metzing! - rauche. Dann würde ich rauchen, ohne zu besitzen. |
- Juristen würden vielleicht einen Joint rauchen? - Das glaub ich nicht - nie und nimmer.  |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 30.09.07, 11:54 Titel: |
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Recht haste. Kein gestandener Jurist begnügt sich mit nur einem Joint!  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Speichel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 10.03.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 12.03.08, 19:26 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Soweit mir bekannt, gilt auch der in der Runde kreisende Joint als nicht besessen, wenn man nur kurz zieht und ihn dann weitergibt.
Hab ich zumindest hier gelernt. |
Soweit ich gelesen habe, machst Du Dich aber strafbar, wenn Du den Joint an eine andere Person als dem, dem er gehört.
Wenn Du es einem Dritten weitergibst, zählst das glaub ich unter Drogenhandel |
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Mount'N'Update FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 12.03.08, 21:37 Titel: |
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Um das Niveau des Ganzen wieder etwas anzuheben *ächz*:
Wie ist im Strafrecht der Begriff "Besitz" eigentlich definiert? Richtet sich das Strafrecht nach den Vorschriften des BGB oder kennt das StGB (oder BTMG) eine eigene Definition? _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit. |
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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 03.07.08, 10:34 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Soweit mir bekannt, gilt auch der in der Runde kreisende Joint als nicht besessen, wenn man nur kurz zieht und ihn dann weitergibt.
Hab ich zumindest hier gelernt. |
ist nicht auch die Weitergabe strafbar
der der nur konsumieren will - ohne zu besitzen, darf auch nicht weitergeben ! Es ist schwer straffrei zu kiffen ! und ich erzähle nicht wie es geht  |
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Gast
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Verfasst am: 03.07.08, 11:02 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: |
ist nicht auch die Weitergabe strafbar  |
Ja, ist es.
Aber dann ändern wir Gammas Beispiel einfach um:
A raucht einen Joint. (seinen Joint). B nimmt ihn A aus dem Mund um dran zu ziehen. C nimmt ihn B aus dem Mund um dran zu ziehen, D nimmt in C usw.
Am Ende kommt das Ding wieder bei A an.
Strafbarkeit von B, C, D usw? |
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D.R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.03.2008 Beiträge: 693
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Verfasst am: 03.07.08, 11:03 Titel: |
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ist nicht auch das verschaffen strafbar
Es ist schwer straffrei zu kiffen ! und ich erzähle nicht wie es geht |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 10.07.08, 09:13 Titel: |
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D.Ritter hat folgendes geschrieben:: |
Es ist schwer straffrei zu kiffen ! und ich erzähle nicht wie es geht |
Nach Holand fahren! Allerdings sollte man dann dort keinen Tabak rauchen  |
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