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Verfasst am: 28.09.07, 19:15 Titel: Pfandflaschen: Wer muß was zurücknehmen?
Hallo,
komme gerade von einem eigenartigen Erlebnis zurück aus einer [Name gelöscht. Biber]-Filiale.
Dort weigerte man sich, meine 1,5l Mehrwegflaschen des führenden rot/weißen Cola-Fabrikanten zurück zunehmen. Die Begrüdung: Wie führen nur Einweg, also nehmen wir nur Einweg an.
Kommt mir etwas seltsam vor. War da nicht ein Gesetzt, daß jeder Supermarkt jede Pfandflasche entgegen nehmen muß, auch wenn sie nicht dem Sortiment entspricht?
Wer weiß die entsprechenden Grundlagen dafür?
Vielen Dank
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 29.09.07, 00:14 Titel: Re: Pfandflaschen: Wer muß was zurücknehmen?
mhelli hat folgendes geschrieben::
Kommt mir etwas seltsam vor.
Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten: was soll denn der Laden mit der Flasche machen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Der "Laden" wie du es titelst, gehört mit zu den größten Discountern am Markt und sollte doch eine Möglichkeit haben, mit den weitverbreiteten Pfandpflaschen etwas anzufangen.
Immerhin kann es der Discounter nebenan, schräg gegenüber und auf der anderen Strassenseite es auch.
Aber es sieht wirklich so aus, als ob sie sich mit der 200qm-Regel davor drücken.
Nun ja, für mich war es neu, da ich hier in Berlin immer alles zu jeder Zeit losgeworden bin seit Jahren.
Soweit ich weiß, müssen Geschäfte nur die Mehrwegverpackungen zurücknehmen, deren Gattung sie auch Verkaufen. Also z.b. verkauft der Laden keine Pfandpflichtigen Dosen, so ist er auch nicht verpflichetet, diese zurückzunehmen.
Und wie schon angeschnitten ist ein Laden ab 200qm Verkaufsfläche dazu verpflichtet, sämtliche pfandpflichtigen Verpackungen zurückzunehmen (deren Gattung er verkauft), auch wenn das Produkt selber nicht aus seinem Sortiment stammt.. _________________ Geist ist Geil!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 29.09.07, 14:13 Titel:
mhelli hat folgendes geschrieben::
Der "Laden" wie du es titelst, gehört mit zu den größten Discountern am Markt und sollte doch eine Möglichkeit haben, mit den weitverbreiteten Pfandpflaschen etwas anzufangen
Anscheinend haben Sie ein Verständnisproblem: da dieser Discounter keine Pfandflaschen geliefert bekommt, werden dort auch keine Pfandflaschen abgeholt. Was also sollen die nun Ihrer Meinung nach mit Ihrer Pfandflasche machen?
mhelli hat folgendes geschrieben::
Immerhin kann es der Discounter nebenan, schräg gegenüber und auf der anderen Strassenseite es auch.
Na prima, dann ist das Problem doch gelöst: geben Sie die Flasche einfach dort zurück.
mhelli hat folgendes geschrieben::
Aber es sieht wirklich so aus, als ob sie sich mit der 200qm-Regel davor drücken.
Nein, tun sie nicht.
mhelli hat folgendes geschrieben::
Nun ja, für mich war es neu, da ich hier in Berlin immer alles zu jeder Zeit losgeworden bin seit Jahren.
Dann waren Sie seit Jahren nicht mit einer Pfandflasche bei diesem Discounter. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Soweit ich weiß, müssen Geschäfte nur die Mehrwegverpackungen zurücknehmen, deren Gattung sie auch Verkaufen.
Bedeutet der Abs. 2 aus dem Link von derblacky nicht eigentlich gerade das Gegenteil?
Zitat:
2. Die bisherigen so genannten Insellösungen bei insbesondere den Discountern entfallen; d. h. eine materialspezifische Rücknahme, Pfand- und Verwertungspflicht (Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton und/oder Kunststoffe).
Dieser Passus müsste doch so zu verstehen sein, dass eine materialspezifische Rücknahme entfällt und das Geschäft (sofern es die 200-qm-Verkaufsfläche überschreitet) also jede Form von Pfandverpackungen zurücknehmen muss. _________________ Gruß
Lara
Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
Soweit ich weiß, müssen Geschäfte nur die Mehrwegverpackungen zurücknehmen, deren Gattung sie auch Verkaufen.
Bedeutet der Abs. 2 aus dem Link von derblacky nicht eigentlich gerade das Gegenteil?
Zitat:
2. Die bisherigen so genannten Insellösungen bei insbesondere den Discountern entfallen; d. h. eine materialspezifische Rücknahme, Pfand- und Verwertungspflicht (Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton und/oder Kunststoffe).
Dieser Passus müsste doch so zu verstehen sein, dass eine materialspezifische Rücknahme entfällt und das Geschäft (sofern es die 200-qm-Verkaufsfläche überschreitet) also jede Form von Pfandverpackungen zurücknehmen muss.
War da nicht ein Gesetzt, daß jeder Supermarkt jede Pfandflasche entgegen nehmen muß, auch wenn sie nicht dem Sortiment entspricht?
Ja, aber eben nur Einweggetränkeverpackungen mit Pfandpflicht, wenn die jeweiligen Materialarten Glas, Metalle, Papier/Pappe/Karton oder Kunststoffe im Sortiment geführt werden.
Siehe z.B. auch www.nabu.de/m07/m07_02/04723.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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