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kosten für mustervertrag

 
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ynnas
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Anmeldungsdatum: 08.10.2007
Beiträge: 2
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 01:43    Titel: kosten für mustervertrag Antworten mit Zitat

hallo,
bin grad etwas am verzweifeln.
nachdem wir in 9 monaten leider den 3. steuerberater haben, hat dieser uns empfohlen, einen anwalt / notar für arbeitsrecht aufzusuchen, damit mein mann (geschäftsführer unserer gmbh) einen mustervertrag für seine anstellung und sein gehalt bekommt (pflicht!)
ich gebe ungerne zu, dass wir aus unwissenheit nicht vorab gefragt haben, was sowas kosten könnte.
fakt ist nun, wir waren bei einem anwalt / notar und dieser hat uns einen entwurf für den geschäftsführer und einen weiteren für einen angestellten auf 400 € basis geschickt.
das persönliche gespräch beim anwalt dauerte etwa 20 min., die jeweiligen musterverträge umfassen jeweils 1 DIN A4 seite ( sind die nicht eh' schon vorgefertigt im pc der kanzlei ?)
weiterhin gab es 2 telefonate mit dem notar.
am samstag hatte ich dann die rechnung von dem notar im briefkasten.

1.326,97 €

als berechnungsgrundlage hat der notar für die jeweiligen musterverträge 12 monate berechnet. 12.000,- € für den geschäftsführer (12x 1.000 €) und 4.800,- € (12x 400€ )für den geringfügig beschäftigten jährlich.

kann es sein, dass wir für ein einmaliges gespräch von etwa 20 min und 2 telefonate nun solch eine rechnung begleichen müssen ??

über antworten und erfahrungswerte würde ich mich sehr freuen.

ynnas
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 13:51    Titel: Re: kosten für mustervertrag Antworten mit Zitat

Zunächst der Hinweis auf die
Forenregeln hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)


Allgemein:

ynnas hat folgendes geschrieben::
pflicht!
Ist das so? Geschockt

ynnas hat folgendes geschrieben::
kann es sein, dass wir für ein einmaliges gespräch von etwa 20 min und 2 telefonate nun solch eine rechnung begleichen müssen ??
Nein. Die Ausarbeitung der beiden Verträge ist in dem Preis auch enthalten.


Und verschiebibert ins Anwaltsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hat denn jetzt die Rechnung erstellt? Anwalt oder Notar?

Wenn es der Anwalt war: Der Gegenstandswert ist mit jeweils zwölf Monatsgehältern sogar noch zu niedrig angesetzt, m. E. ist hier § 42 Abs. 3 GKG anzuwenden, was bedeutet, daß der dreifache Jahresbetrag der Leistung maßgebend für die Gebührenberechnung ist.

Ansonsten kann man zur Rechnungshöhe nichts sagen, da erstmal klarzustellen ist, wer die Rechnung geschrieben hat und anschließend, welche VV-Nummern und Gebührensätze der Rechnung (wenn es denn der Anwalt war) zugrundeliegen.
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Karma statt Punkte!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.10.07, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich neige mit KoMa dazu, daß es sich um eine anwaltliche Rechtsberatung gehandelt hat, nicht um eine notarielle Tätigkeit... Dann wäre die Rechnung ok. Mandanten fragen - leider (für beide Seiten, da man durch ein vorheriges Gespräch viele Mißverständnisse und Ärgernisse aus dem Weg räumen könnte) - viel zu selten nach, welche Kosten nachher "auf der Uhr" stehen.

Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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ynnas
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Anmeldungsdatum: 08.10.2007
Beiträge: 2
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 09.10.07, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

danke für eure beiträge.
den vertrag hatte ein notar, der auch rechtsanwalt ist, aufgesetzt.
habe die summe beglichen, die sache ist vom tisch.

ynnas
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