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Verfasst am: 07.01.05, 21:21 Titel: Wo Beschwerde gegen Ordnungsamt
Hallo miteinander und ein gesundes neues Jahr,
habe folgende Frage:
Wo kann ich mich beschweren oder Anzeige erstatten wegen Untätigkeit des Ordnungsamtes?
Folgendes war geschehen:
Anzeige beim Ordnungsamt gegen einen Campingplatzbetreiber wegen vielerlei Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften.
Alle Verstöße wurden mit Angabe der Paragraphen und Beweisen vorgelegt.
Es handelt sich um grevierende Sicherheitsverstöße.
Nach längerem Nichtstun Beschwerde beim Regierungspräsidium.
Danach Nachricht vom Ordnungsamt, daß keine Verstöße festgestellt wurden.
Dies ist ein Jahr her. Die Zustände sind immer noch die gleichen.
Bei welcher BG oder TÜV oder Behörde soll ich diese Sache weiterverfolgen lassen?
Es handelt sich um folgende Verstöße:
Die elektrischen Anschlüsse müssen seit ca. 20 Jahren mit einem Fi-Schutzschalter gesichert sein und außerdem als CEE-Steckdose ausgeführt sein.
Vorhanden sind alte Blechkästen mit verkokelten Schukosteckdosen ohne FI-Schutz.
Außerdem sind die Kästen nicht regendicht.
Es sind nicht genügend Feuerlöscher vorhanden. Gefordert wird eine maximale Entfernung von 100m zum nächstgelegenen Feuerlöscher. Auf einem Platz mit 300 Einheiten sind 4 Feuerlöscher, die noch nichtmal richtig sichtbar sind, einfach zu wenig.
Fachkundiges Personal für die Instandhaltung der Schwimmbadeinrichtung sowie der Elektrik ist ebenso nicht vorhanden.
Keine beglaubigten Zähler für Strom und Gas.
Keine UVV-Prüfungen
Asphaltbelag unter Spielgeräten mit Verletzungsgefahr. ( Schaukeln, Klettergerüste )
USW, usw, usw.
Ich könnte noch einige weitere Punkte auflisten.
soweit Sie nur allgemeine Missstände anprangern wollen haben Sie keinen Rechtsanpsruch, können also nicht klagen.
Möglich ist Beschwerde beim Ministerium oder Petition an den Landtag.
Wenn Sie Nachbar sind, können Sie ggf. über eine privatrechtliche Leistungsklage oder Verpflichtungsklage gegen Bauaufsichtsbehörde Ihre Ansprüche verfolgen, weil Ihr Grundstück einer Brandgefahr ausgesetzt ist.
Wenn Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten werden, sind die Berufsgenossenschaften zuständig. _________________ mfg
Klaus
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