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Tätigkeit bei Strafverfahren

 
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Nöle
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.12.2004
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 05.01.05, 22:47    Titel: Tätigkeit bei Strafverfahren Antworten mit Zitat

Inwieweit darf ein Anwalt weiter Tätig sein wenn gegen ihn ein Strafverfahren wegen Betrug läuft?
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Medina
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: 06.01.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens darf er auf jeden Fall bis zu einer Verurteilung weiterarbeiten, denn bisher handelt es sich ja nur um einen Verdacht und er ist so lange als unschuldig zu betrachten bis man ihn verurteilt.
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starlight
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 08.01.05, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens ist es auch so, dass der Rechtsanwalt auf alle Fälle bis zur rechtskräftigen Verurteilung tätig sein darf. Bis dahin wird immer die Unschuldsvermutung angenommen.
Dies ist auch gut so, denn sonst könnte jeder, der einem anderen Schaden zufügen möchte, eine ungerechtfertigte Strafanzeige stellen.
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