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für den Fall, dass mein Post an anderer Stelle richtiger wäre: sorry davor vorweg!
Nehmen wir mal an, dass Kunde K der Deutschen Anbieter X gegenüber dem Eintrag im Telefonbuch und in anderen Medien widersprochen hat und nur durch Zufall nach einigen Wochen herausfindet, dass nicht nur die Telefonnummer, sondern auch der komplette Name und die komplette Anschrift im Internet (dem Örtlichen) veröffentlicht wurde.
Liegt hier nicht ein grober Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor?
Ob es da ein Rechtsverstoß ist kann ich nciht sagen, aber in der Regel reicht ein Anruf um das Ganze zu klären und die Eintragung verschwinden zu lassen. Ich denke, dass bei der Masse an Anträgen solch ein Fehler schon mal vorkommen kann. _________________ Ich bin kein Jurist, die Basis meiner Beiträge sind Recherchen.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Anmeldungsdatum: 21.12.2006 Beiträge: 91 Wohnort: zwischen den Meeren
Verfasst am: 24.10.07, 14:10 Titel:
Froggel hat folgendes geschrieben::
Ob es da ein Rechtsverstoß ist kann ich nciht sagen, aber in der Regel reicht ein Anruf um das Ganze zu klären und die Eintragung verschwinden zu lassen. Ich denke, dass bei der Masse an Anträgen solch ein Fehler schon mal vorkommen kann.
Danke für den Kommentar. Allerdings finde ich nicht, dass es eine solche Kleinigkeit ist. Würde ich zum Beispiel zum Einwohnermeldeamt gehen und um die Adresse eines anderen bitten, müsste ich die Gründe hierfür ernsthaft und glaubhaft darlegen. Und im genannten fiktiven Fall werden mal eben ungefragt und gegen die ausdrückliche Weisung des Telefonanschlussinhabers nicht nur die Nummer, sondern auch seine komplette Anschrift einem Millionenpublikum öffentlich gemacht.
Das finde ich passt nicht zusammen und muss doch irgendwo geregelt sein, oder?
desi, noch auf weitere Meldungen wartend _________________ Audiatur et altera pars!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.10.07, 14:30 Titel:
desillusioniert hat folgendes geschrieben::
einem Millionenpublikum
Ich weiß nicht, welcher Prozentsatz der Weltbevölkerung Zugang zum Internet hat, aber wahrscheinlich dürften die Daten eher einem Milliardenpublikum zugänglich sein. Die Anzahl derer, die sich für diese Daten interessieren, dürfte allerdings reziprok proportional sein.
desillusioniert hat folgendes geschrieben::
muss doch irgendwo geregelt sein
Das ist es sicherlich. Und wie man weiß, werden Regeln häufig mißachtet - entweder vorsätzlich oder fahrlässig. Hier ist wohl von letzterem auszugehen. Shit happens! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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