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irmi71 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.10.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 11.10.07, 12:35 Titel: Eigenanteil bei künstlichen Befruchtungen |
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Mal angenommen, eine Beamtin läßt eine künstliche Befruchtung durchführen.
Sie bekommt 50% der Gesamtkosten aus der privaten Krankenversicherung und 25%
von der Behilfestelle erstattet.
Kann sie den Eigenanteil der entstandenen Kosten von der Lohnsteuer absetzten ? ?
mfg
irmi71 |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 11.10.07, 12:39 Titel: |
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Die sog. "homologe Befruchtung" stellt aussergewöhnliche Belastungen dar..
Unterliegt aber wie die sonstigen Krankheitskosten der zumutbaren Belastung!
BFH vom 18.06.1997, BStBl. 1997 II, S. 805 |
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db FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 191
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Verfasst am: 11.10.07, 12:40 Titel: |
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Hallo,
der BFH hat am 10.05.2007 positiv entschieden, Az. III R 47/05
Gruß
db |
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*Ca* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 04.08.2007 Beiträge: 559
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Verfasst am: 11.10.07, 16:33 Titel: |
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nur ergänzend zu @db:
Der Urteilstext ist >>hier<< zu finden.
Grüße, die Catja |
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irmi71 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.10.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 11.10.07, 18:42 Titel: |
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Vielen lieben Dank für Ihre Antworten ! !
Sie haben mir sehr geholfen
mfg
irmi71 |
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maxell FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.08.2006 Beiträge: 252 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 16.10.07, 09:04 Titel: |
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Zu dem Thema gibt es einige BFH Urteile. Ohne die jetzt alle im Detail gelesen zu haben lese ich da auf die Schnelle raus, dass es Unterschiede gibt, je nachdem ob die Frau oder der Mann empfängnisunfähig/unfruchtbar ist.
In oben genannten /(positiven) Urteil ging es um eine empfängnisunfähige Frau.
Bin jetzt nicht sicher, ob grundsätzlich in allen Fällen (etwa Samen von Dritten) a.g. Belastung gegeben ist. |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 16.10.07, 09:12 Titel: |
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maxell hat folgendes geschrieben:: |
Bin jetzt nicht sicher, ob grundsätzlich in allen Fällen (etwa Samen von Dritten) a.g. Belastung gegeben ist. |
Richtig.. hatte ich ja geschrieben..
Die homologe Befruchtung (Eizelle der Frau und Samen des Mannes) ist abzugsfähig...
Schwierigkeiten gibt es bei der heterologen Befruchtung (entweder fremder Samen oder fremde Eizelle)!
Gruß |
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irmi71 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.10.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 20.10.07, 08:13 Titel: |
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In dem o.g. Fall ist es so, dass das Paar verheiratet ist.
Bei der Frau liegt eine Empfängnisunfahigkeit vor.
Die Frau ist Beamtin, also beihilfeberechtigt und der Mann ist gesetzlich versichert.
Gruß
irmi71 |
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maxell FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.08.2006 Beiträge: 252 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 20.10.07, 21:57 Titel: |
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Die nicht von der Beihilfe der Frau übernommenen Kosten können als a.o. Belastung geltend gemacht werden da laut oigen BFH Urteil in der Urteilsbegründung die Empfängnisunfähigkeit als "Krankheit" anzusehen ist.
Ob verheiratet oder nicht spielt zum Glück keine Rolle mehr. |
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