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Verfasst am: 17.10.07, 19:09 Titel: Was ist erlaubt / Prüfung
Was darf z.B. im BGB alles an-oder unterstrichen sein, wenn man das Buch in einer Prüfung verwendet? Gelten beim SA die gleichen Regeln diesbezüglich wie bei div. Scheinen?
Verfasst am: 17.10.07, 20:06 Titel: Re: Was ist erlaubt / Prüfung
pandor hat folgendes geschrieben::
SA
= Stabsarzt??
Ich meine mich so grau dran erinnern zu können, dass es irgendsoeine Hilfsmittelverordnung gibt (die natürlich von BL zu BL und Uni zu Uni verschieden ist). _________________ Null Komma
***
nix
Das hängt von den landesrechtlichen Bestimmungen ab.
In NDS sind z.B. gelegentliche Unterstreichungen und 5 Verweise pro Seite erlaubt, während das Gesetz in NRW jungfräulich bleiben muss.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.10.07, 07:00 Titel:
Hi,
idR sind nur Gesetzesfähnchen am Schönfelder/Sartorius überall ok, in Berlin kann man wohl auch unterstreichen, allerdings ist die Regel sehr schwammig (darf nicht systematisch sein), weshalb ich es mir verkniffen hatte. Näheres direkt beim JPA bei Anmeldung erfragen bzw. nachlesen.
Mfg vom
showbee
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