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ich suche Urteile, bei denen Zahlungsklagen auf Abmahnkosten zugunsten des Abgemahnten entschieden wurden.
Alle reden immer von gravierenden Wettbewerksverstößen.
Aber ist ein fehlender Datenschutzhinweis auch gleich ein Wettbewerbsverstoß?
Wir hatten in der Schule letzte Woche die Diskussion, inwieweit ein fehlender Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung auch gleich zur Abmahnung berechtigt.
(Ein Händler verkauft selbstgebaute Holzspielzeuge (kleinste Mengen) und gibt die Endpreise auf seiner Homepage an. Dieser wird jetzt von einem Spielzeugfabrikanten abgemahnt, weil die MWST-Ausweisung fehlte. Diese konnte aber gar nicht angegeben werden, da Kleinunternehmer-Regelung)
Gerichtsurteile: so weit ich gelesen habe, ergab sich meist bestenfalls eine Reduktion von Abmahngebühren - aber oft bekamen die Abmahner auch voll recht...
Also fehlender MwSt-Ausweis bei einem Kleinunternehmer ist definitiv nicht abmahnfähig. Und sogar wenn er wirklich fehlt, obwohl er nicht fehlen sollte, dann hat man eher Ärger mit dem Finanzamt oder so als mit Wettbewerbern, oder?
Der Abmahnende muss immer eine Rechtsgrundlage finden, nach welcher er abmahnt. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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