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recht.de :: Thema anzeigen - Verspätete Annahme nach § 147 (2) BGB?
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Verspätete Annahme nach § 147 (2) BGB?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.10.07, 20:14    Titel: Verspätete Annahme nach § 147 (2) BGB? Antworten mit Zitat

Guten Abend. Bei der bekannten Rechtsberatungsplatform habe ich heute einen merkwürdigen Fall gefunden:

Am 7. April 2006 hat jemand eine Frage mit dem Einsatz 20€ gestellt. Einige Tage später hat sich ein Anwalt gemeldet und den Fragesteller aufgefordert, den Einsatz zu erhöhen. Am 16.09.2006 (also über 5 Monate später!!) wurde der Einsatz tatsächlich auf 70€ erhöht.
Heute (also nach weiteren mehr als 13 Monaten Geschockt ) hat ein (anderer) Anwalt die Frage beantwortet.

Frage: Wenn die 70€ nun vom Fragesteller verlangt werden, kann er die Zahlung verweigern mit dem Hinweis auf §§ 147 (2), 150 (1) BGB?
_________________
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