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Verfasst am: 11.01.05, 20:29 Titel: Haftpflicht will nur ein teil Bezahlen
Meine Situation ist folgende,ich und meine Freunndin wollten mit unseren Motorrädern im Oktober in Urlaub,in Frankreich hielt ich an einem Zebrastreifen an und wollte Fußgänger rüber lassen,meine Freundin sah das zu Spät und fuhr mir in die Seite,nach langem hin und her im Krankenhaus und auch mit der Polizei konnten wir dann endlich nach Hause.Unseren beiden Motorräder sind getrennt Versichert und das mit dem Bezahlen müßte auch klappen,dachten wir.ich rief dann bei der versicherung an um zu klären wie das ganze jetzt ablaufen sollte,die sagten mir ich solle erst mal einen gutacher beauftragen der sich mein Motorrad anschaut,das war ende November,heute war noch ein Sachverständiger da um zu klären ob es sich um Versicherungsbetrug handelt,er sagte dann zu mir :"Sie kennen doch bestimmt den Gutachter der das erste Gutachten gemacht hat und wie das so ist hat er bestimmt das gutachten so hoch gemacht das das andere Motorrad auch gemacht werden kann ohne was dazu zu bezahlen".Ich habe einen Schaden von 8800€ an meinem Motorrad,der zweite gutachter sagte heute abend zu mir mit 6000€ wäre es auch gemacht und die Abschlepp kosten wären da auch dabei,also bliebe für mein Motorrad Instand zu setzten eine Summe von 5650€ übrig.Jetzt meine frage,was soll ich machen und ist das alles so rechtens mit dem Gutachter,darf er auch einfach ein anderes gutachten so anzweifeln und so darüber reden????
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