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Wenn man einen Anwalt einschaltet und dieser mit dem Anwalt der Gegenpartei (noch kein Prozess, nur Schriftverkehr mit Anwalt und Gericht) nur Schriftverkehr führt, man dann jedoch doch nicht vor Gericht gehen will, muss man dann auch die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen oder trägt jeder seine eigenen Kosten?
Ich hoffe ich habe mich konkret genug ausgedrückt.
Vielen Dank!!
Hallo.
Ja sie haben Recht es ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt worden, dieser ist jedoch abgelehnt worden.
Es ist kein Vergleich gemacht worden, der Anspruch an die Gegenpartei der geltend gemacht werden sollte, hat glaube ich nach keine Aussicht auf Erfolg. Ich weiß jetzt nicht, ob der Kläger dann auch die Anwaltskosten von der Gegenpartei übernehmen muss.
Vielen Dank nochmal _________________ Danke für Ihre Bemühungen
Zuletzt bearbeitet von beckeralexa am 13.01.05, 19:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
Wenn man einen Anwalt einschaltet und dieser mit dem Anwalt der Gegenpartei (noch kein Prozess, nur Schriftverkehr mit Anwalt und Gericht) nur Schriftverkehr führt, man dann jedoch doch nicht vor Gericht gehen will, muss man dann auch die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen oder trägt jeder seine eigenen Kosten?
Ich hoffe ich habe mich konkret genug ausgedrückt.
...nicht ganz konkret genug:
Was bedeutet "Schriftverkehr mit dem Gericht"? Sind Sie sicher, dass kein "Prozess" zustande gekommen ist? War vielleicht doch eine Klage oder ein Prozesskostenhilfeantrag eingereicht worden und nur nicht mündlich verhandelt worden? Dies müsste erst geklärt werden, bevor wir antworten können.
Falls das ganze tatsächlich rein außerprozessual vonstatten ging, fragt sich, welche Vereinbarungen getroffen worden sind. Wurde schriftlich ein Vergleich geschlossen? In einem solchen sind normalerweise die Anwaltskosten auch geregelt. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Wenn man einen Anwalt einschaltet und dieser mit dem Anwalt der Gegenpartei (noch kein Prozess, nur Schriftverkehr mit Anwalt und Gericht) nur Schriftverkehr führt, man dann jedoch doch nicht vor Gericht gehen will, muss man dann auch die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen oder trägt jeder seine eigenen Kosten?
Ich hoffe ich habe mich konkret genug ausgedrückt.
...nicht ganz konkret genug:
Was bedeutet "Schriftverkehr mit dem Gericht"? Sind Sie sicher, dass kein "Prozess" zustande gekommen ist? War vielleicht doch eine Klage oder ein Prozesskostenhilfeantrag eingereicht worden und nur nicht mündlich verhandelt worden? Dies müsste erst geklärt werden, bevor wir antworten können.
(...).
"Vormundschaftsrichter" versucht sich in Rechtsauskunft. Davor kann man aus Erfahrung nur warnen.
Was er unter Justiz versteht, hat er in einem Beitrag von 11.1.2005 ( http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=12845 ) wie folgt offengelegt:
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
Das was in der Justitz stattfindet setze ich mit dem Schachspiel gleich. Wenn ich dem die Aktivitäten des FDR gegenüberstelle, dann (mit selbstverständlich allem Respekt) wird hier Menschärgere dich nicht gespielt.
Hmm, das klingt doch ganz fair. Justiz als Schachspiel. Das heißt, es kommt - anders als beim Menschärgeredichnicht - nicht auf bloßes Glück an, sondern auf Strategie, Planung, Geschick, kurz: auf die eigenen Fähigkeiten und die eigene Intelligenz. Ich wüßte nicht, was daran negativ ist.
Mein Tipp: Spielen Sie weniger auf Angriff, sondern eher auf remis. Ich empfehle hierzu die Französische Verteidigung. Vielleicht nimmt Ihr "Gegner" ja auch ein Remisangebot an...
Wenn "Vormunschaftsrichter" das wäre, was er mit seinem Pseudonym vorgibt, dann wäre er ganz gewiß einer der Richter, die man sich nicht wünschen kann und die man aus der Justiz so rasch wie möglich entfernen sollte.
" ... nicht auf bloßes Glück an, sondern auf Strategie, Planung, Geschick, kurz: auf die eigenen Fähigkeiten und die eigene Intelligenz ..." - der Dümmere, weniger Geschickte hat eben Pech bei Herrn "Vormundschaftsrichter!
Die Berechenbarkeit und Einforderbarkeit von Recht, seine Aufgabe, gerade den Schwächeren vor dem Stärkeren zu schützen, das alles ist aus dem Blick solcher Hasardeure verschwunden, die sich gerne in der Position des Richters sehen würden, der dann nach eigenem Geschmack und Dafürhalten den Daumen hebt oder senkt.
Das ist jener Richtertypus, für den Recht nicht Grenzen der eigenen Entscheidungsmacht setzt, sondern die eigene Machtentfaltung ermöglicht - Recht pervers.
Aber ich bin ganz sicher: Es ist nur ein Pseudonym, denn ein Richter mit dienstlichem und persönlichem Anstand würde seinen Namen nennen.
Aber ich bin ganz sicher: Es ist nur ein Pseudonym, denn ein Richter mit dienstlichem und persönlichem Anstand würde seinen Namen nennen.
Das scheint wohl ein ebenso beliebter wie untauglicher Trick zu sein...
In einem anderen Forum haust ein "Staatsanwalt" in Form eines Schülers - tztz.
So etwas sollte im Forum untersagt werden.
Aber ich bin ganz sicher: Es ist nur ein Pseudonym, denn ein Richter mit dienstlichem und persönlichem Anstand würde seinen Namen nennen.
Das scheint wohl ein ebenso beliebter wie untauglicher Trick zu sein...
In einem anderen Forum haust ein "Staatsanwalt" in Form eines Schülers - tztz.
So etwas sollte im Forum untersagt werden.
Hallo 13,
wieso habe ich keinen Anstand? War denn meine Antwort auf die Ausgangsfrage so falsch? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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