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Verfasst am: 26.09.04, 20:26 Titel: Hausverkauf nach Scheidung
Hallo allerseits, ich habe folgendes Problem: Ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Mann getrennt und bin letztes Jahr geschieden worden. Zur zeit mache ich eine Studium, habe also keine Einkünfte. Bei der Trennung haben wir uns darauf geeinigt, dass ich mit meinen Kindern in unserem gemeinsam gebauten Haus wohnen bleiben kann, er keinen direkten Unterhalt bezahlt, sondern den Abtag des Hauses bezahlt, bis mein Studium fertig ist(vor. 2005) Nun habe ich einen neuen Partner und der Ärger geht los. Er möchte die Eigentümergemeinschaft auflösen und stellt die Zahlungen an die Bank (damit den Unterhalt) ein. Wielange dauert es, bis eine Zwangsvollstreckung seitens der Bank eingeleitet wird? Soll ich im Haus wohnen bleiben oder guten Willen zeigen und ausziehen, damit das Objekt leichter veräußerbar ist??
Gruß Tina
Verfasst am: 26.09.04, 20:45 Titel: Re: Hausverkauf nach Scheidung
Hallo Tina,
in der Regel wird bei einem freihändigen Verkauf immer ein besserer Preis erzielt als bei einer Teilungsversteigerung. Daher sollte man versuchen, einen Käufer für das Haus zu finden. Dem potentiellen Käufer gegenüber kann man dann erklären, dass man ds Haus innerhalb einer bestimmten Frist nach Kaufpreiszahlung oder mit Kaufpreiszahlung räumt und sich in der notariellen Kaufvertragsurkunde zur Räumung verpflichten.
Ein bewohntes Haus erzielt in der Regel einen höheren Kaufpreis als ein Haus, das bereits mehrere Monate leer steht.
Unabhängig davon ist fraglich, ob die Unterhaltszahlung einfach so eingestellt werden kann. Eine neue Partnerschaft ist nämlich nur dann ein Grund für die Einstellung von Unterhaltszahlungen, wenn sie bereits von gewisser Dauer ist (BGH: drei Jahre) . Man könnte ja daran denken, die Zwangsvollstreckung aus dem Unterhaltstitel einzuleiten, um zumindest sicher zu stellen, dass bis zu Beendigung des Studiums das Haus gesichert ist.
Die Bank wird allerdings auch mehrere Monate brauchen, ehe es zu einem Versteigerungstermin kommt.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 27.09.04, 17:37 Titel: Re: Hausverkauf nach Scheidung
hallo, schon mal vielen dank für die antwort. aber was heißt das für mich" die zwangsvollstreeckung aus dem unterhaltstitel einnzuleiten"?
wieviel teit bringt mir das?
Verfasst am: 28.09.04, 08:51 Titel: Re: Hausverkauf nach Scheidung
Hallo Tina,
in dem Scheidungstermin müsste nach Deiner Schilderung ein Unterhaltsvergleich geschlossen worden sein, etwa mit dem Tenor:
verplichtet sich, nachehelichen Unterhalt in Höhe von... zu zahlen. Die Zahlung erfolgt durch Tilgung des Darlehens .... bei der ... Bank.
Aus diesem Vergleichkann die Zwangsvollstreckung betrieben werden, d.h. mit dem Vergleich kann der Gerichtsvollzieher bei Deinem geschiedenen Mann pfänden oder man kann im Wege des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sein Arbeitseinkommen pfänden.
Verfasst am: 28.09.04, 18:58 Titel: Re: Hausverkauf nach Scheidung
Hallo!
Auch wenn ein solcher Vertrag bez. des nachehelichen Unterhalts geschlossen wurde, kann evtl. der Vertrag wegen "Wegfalls der Geschäftsgrundlage" nichtig geworden sein spätestens mit der Feststellung der Unterhaltsberechtigten, sie habe einen neuen Patrner. Auch wenn es sich um eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handelt, kann es unzumutbar für den Exmann sein, einen solchen Vertrag erfüllen zu müssen, da nunmehr ein Unterhaltsanspruch gegen den neuen Lebenspartner entstanden sein kann. Ich verweise hier auf die einschlägige Rechtsprechung, die nachehelichen Unterhalt abspricht, nach Eingehen einer neuen, aucgh nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
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