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Verfasst am: 14.09.07, 15:26 Titel: Kanzleibezeichnung auf Geschäftsbriefen
Wer kann mir genaueres zu folgender fiktiven Fallgestaltung sagen:
Rechtsanwalt A hat in seiner Geburtsurkunde zwei Vornamen stehen. Der Eintrag dort lautet also z.B. "Hans Peter A". A wird grundsätzlich Peter genannt und führt auf seinem Geschäftsbriefen die Bezeichnung "RA Peter A".
Interessieren würde mich, ob A hierdurch eine Ordnungswidrigkeit und einen Verstoß gegen § 10 BORA verwirklicht.
Denkbar wäre, dass dies sich aus dem Rechtsgedanken des Irreführungsverbots in §§ 17ff HGB ergibt.
Würde mich freuen, wenn jemand dazu eine Idee oder Meinung hätte.
Es grüßt
der TASCHENSPIELER _________________ Ich sage nicht, dass es so ist, ich sage aber auch nicht, dass es nicht so sein könnte...
vielen Dank für die Antworten. Zu dem Ergebnis bin ich auch gekommen. Leider hat sich diese Erkenntnis bei der Rechtsanwaltskammer in Berlin noch nicht durchgesetzt. Werd mich mal melden, wie die Sache ausgegangen ist.
Danke noch mal für Eure Einschätzung
und Grüße vom
Taschenspieler _________________ Ich sage nicht, dass es so ist, ich sage aber auch nicht, dass es nicht so sein könnte...
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