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Kurz vor der Verjährung ...

 
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mlmgv
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 171
Wohnort: Marienburg

BeitragVerfasst am: 26.11.07, 17:20    Titel: Kurz vor der Verjährung ... Antworten mit Zitat

Vor exakt einer Woche erhielte A Besuch von der Polizei. Vorgelegt wurde der Frau A ein Radarbild des Mannes B. Tatsächlich ist der Fahrer auf dem Bild nicht erkennbar.
Die sehr schlechte Qualität ist unbestritten.

Die Polizistin bat A innerhalb 1 Woche zu prüfen - wer gefahren sei und dies per Fax mitzuteilen. Einen Anhörungsbogen oder Ähnliches erhielt A nie. A findet den Fahrer raus, stellt aber fest, dass heute um 24:00 die Sache verjährt wäre (3 Monate vorbei).

Als Halterin des Fahrzeugs ist sie verplichtet zu wissen, wer das Fahrzeug gefahren ist.
Sie müsste die Strafe zahlen.

Doch wenn A die Person B , die gefahren ist, offenbart, dann nicht. Doch dann ist B dran.

Was ist - wenn A den Namen von B um 23:59 per Fax mitteilt ...?

Wäre dann die Sache für beide erledigt?


Gruß

Marie Luisie
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 26.11.07, 17:23    Titel: Re: Kurz vor der Verjährung ... Antworten mit Zitat

mlmgv hat folgendes geschrieben::
Als Halterin des Fahrzeugs ist sie verplichtet zu wissen, wer das Fahrzeug gefahren ist.
Sie müsste die Strafe zahlen.
Nein, eine Halterhaftung gibt's nur bei Vorwürfen im sog. "ruhenden verkehr"...
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