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folgender Vorfall ereignete sich gestern Abend mit folgenden Personen:
A = Freund von B
B = Freundin von A
C = unbekannter Angreifer
D = Passant
A & B sind gerade auf dem Heimweg von der alltäglichen abendlichen Gassirunde, als sie einen unbekannten Mann (C) auf der gegenüberliegenden Straßenseite in der Einfahrt seines Hauses sehen. A & B steuerten wie so oft auf dieses Haus zu überquerten dabei die Straße und sahen das C von der Einfahrt aus sich in Richtung Haus machte und in den Büschen verschwand. Die Hunde wollten an dieser Einfahrt noch schnüffeln und so blieben A & B stehen. A & B sehen das C sie beobachtet, daraufhin wollten A & B schnell weitergehen, doch plötzlich läuft C auf A & B schimpfend zu, versperrt den Weg und redet von Kötern und Hundekot in seiner Einfahrt. A wollte erklären das er immer Hundetüten dabei hat und Hinterlassenschaften immer beseitigt, jedoch hörte C nicht zu und viel ständig ins Wort.
Daraufhin versuchte B den Mann zu beruhigen und zu erklären das Kot immer entfernt wird, doch C hörte auch nicht auf B, sondern näherte sich B drohend mit leicht erhobener Hand. C stand nun vor B so nah das sie seinen Atem im Gesicht spürte und nicht mehr hätte vorwärts gehen können. Gerne hätte B schnell diese Situation verlassen, jedoch ist links gleich die befahrene Straße und rechts war ein hoher Wall mit Hecke, also machte B einen großen Schritt zurück und sagte das es so nicht geht und wollte es damit belassen und sich entfernen, doch A hatte auch wie B die Bedrohung erkannt und sich im gleichen Moment zwischen C & B gestellt, um einen evtl. übergriff auf B abwenden zu können.
B entfernte sich daraufhin aus dieser Situation und ging mit beiden Hunden auf die gegenüberliegende Straßenseite, schaute zurück und sah wie C Person A schubste, was dann in einem gerangel mit Faustschlägen und Tritten von C auf A überging. A verteidigte sich, aber nicht um C verletzen zu wollen, sondern nur um sich zu schützen.
Es kam dann auch noch D hinzu, gerade als C aufhörte B anzugreifen, vermutlich weil C den Passanten schon von weitem kommen sah. A hörte auf sich zu wehren, als C aufhörte. Da A & B nicht weit von der Stelle wohnen brachte B schnell die Hunde nach Hause und nahm zur Sicherheit gleich Handy mit um evtl. die Polizei verständigen zu können. Als B wieder an die Stelle zurück kam, rief der Angreifer gerade die Polizei. Während nun alle (A,B,C,D) auf die Polizei warteten fing der Angreifer schon an zu lügen und behauptete das A & B angefangen hätten. Das erzählte C auch der eingetroffenen Polizei und stellte Strafantrag, was A daraufhin ebenfalls tat. Der Passant konnte der Polizei nur mitteilen das er nichts mitbekommen hat, sondern erst hinzu kam als alles im Grunde vorbei war. C hat sich eine Verletzung an der linken Hand (kleinerFinger /oder/und Ringfinger) zugezogen. Wie C das geschafft hat können wir uns nicht erklären, vermuten aber das er sich diese Verletzung zuzog als er beim Schlagen auf A evtl. auf den Reissverschluß der Jacke kam. *grübel* C muss sehr spitzes Schuhwerk getragen haben, denn A nun ein sehr großes Hämatom an der Innenseite des Oberschenkels. Ein ärztliches Attest wurde heute Morgen (auf Anraten der Polizei) auch eingeholt und liegt inzwischen bei der polizeilichen Dienststelle vor.
Was nun? Wir sind ehrlich gesagt immernoch schockiert und fragen uns ob wir etwas falsch gemacht haben könnten. Nun lügt dieser Mann auch noch und das ist das allerschlimmste für uns. Kann uns jemand sagen was nun auf uns zukommen könnte? Oder was wir noch tun können?
vielen Dank für eure Antworten. An Schmerzensgeld denken wir garnicht, denn uns geht es nur um das Recht bzw. um Gerechtigkeit. Wir haben nichts getan, aber C dreht den ganzen Tathergang so das wir A & B die Schuldigen wären und uns ist es wichtig das nur die Gerechtigkeit siegt, das ist uns mehr Wert als irgend ein Schmerzensgeld. Gerechtigkeit ist unbezahlbar!!!
Einen Anwalt können wir uns nicht leisten, weil uns dazu das Geld fehlt.
Leider ist da noch der alte Spruch "Recht haben, heißt nicht Recht bekommen"!
Ja und genau das ist es was ich meine und wovor ich bzw. wir Angst haben. Wir haben uns nichts zu schulden kommen lassen und befürchten dennoch dafür einstecken zu müssen.
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Der Verlierer des Prozesses müsste die Kosten tragen!
Ich hoffe der Mann bekommt noch Einsicht und zieht seinen Strafantrag zurück, denn ich weiß beim besten Willen nicht wie er die verdrehten Tatsachen aufrecht erhalten will, zumal es somit auch Aussage gegen Aussage steht oder? Ich glaube immernoch an den Spruch: "Lügen haben kurze Beine" und hoffe das dieser Spruch sich hier bewahrheitet.
Wie ist es eigentlich wenn es Aussage gegen Aussage steht?
Wie ist es eigentlich wenn es Aussage gegen Aussage steht?
Es gibt keine starren Regeln nach dem Muster "durch zweier Zeugen Mund wird allwegs die Wahrheit kund."
Wenn der Richter die Aussage des C für glaubwürdiger hält als die beiden Aussagen von A und B, dann wird er dies seiner Entscheidung so zugrunde legen.
Häufig wird eine solche Sache wegen geringfügigkeit und kein öffentliches Interesse von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das könnte in einem solchen Fall durchaus geschehen. Muß aber nicht. Das Hängt vom Staatsanwalt ab. Zivielrechtlich könnte es um schmerzensgeld gehen, da wäre das aufsuchen eines Rechtsanwaltes angebracht, was immer mit einem Kostenrisiko verbunden ist. Vieleicht wäre ja ein Gespräch mit C in einer weniger angeheizten Atmosphäre etwas um vieleicht mit C nocheinmal in Ruhe über das Geschehen reden zu können. War eigentlich C Alkoholisiert?
ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten, so fühlt man sich dann nicht mehr so alleine.
Also ich denke, wenn C die Aussage nicht zurück zieht, dann wird es nicht Aussage gegen Aussage sein, denn seine Version wird sicher noch etwas anders ausfallen als wie die Wahrheit ist.
Mit C ein Gespräch suchen werden wir nicht, denn das würde für mich so aussehen als würde ich Reue zeigen für etwas was ich aber nicht getan habe. Er müsste da schon Einsicht haben und den Strafantrag zurück ziehen, ich möchte mich nicht unglaubwürdig machen. Zieht er seinen Strafantrag zurück, so nehmen wir natürlich auch unseren zurück. Ich bin kein sturer Mensch, jedoch geht es mir in diesem Fall darum nicht unglaubwürdig zu werden, wenn ich meinen Strafantrag zurück ziehe, er es aber nicht tut. Wie bitte würde es dann für uns aussehen???
Ob C alkoholisiert war kann ich nicht beurteilen, gerochen habe ich nichts und er wirkte auch nicht lallend oder gar unkoordiniert. Ich würde daher sagen das C nicht alkoholisiert war, sondern sich vorher schon beim kontrollieren nach Hundekot in seiner Einfahrt selbst wütend gemacht hat und wir diesen Zorn abbekamen, weil wir nur zur falschen Zeit an diesem Ort waren. Das ist mein Eindruck im Nachhinein.
An diesem Abend sprach uns noch ein älterer Mann mit seinem Hund an, der hinzukam, als die Polizei gerade wegfuhr. Er sagte uns das C ein Professor der Gynäkologie sei und immer freundlich wäre und er nicht verstehen kann, weshalb er das getan hat denn dieser Mann sieht uns immer vom Fenster aus sagte das wir unseren Hundekot immer ordnungsgemäß entfernen. Er war empört das C so mit uns umgegangen ist.
Jetzt sind wir erst recht unsicher. C soll ein Professor sein, wir sind im Leben nix besonderes, nur normale Arbeitnehmer und ich habe Angst das einem Professor wegen seinem Status eher geglaubt wird als wie uns..... traurig aber wahr, wäre ja nix Neues!
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 22.11.07, 13:27 Titel:
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Dann stehen schon mal zwei (hoffentlich identische ) Aussagen gegen EINE!
Hoffentlich nicht identisch, denn das hört sich dann doch abgesprochen an. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Ich ärgere mich auch ständig über diese Tretminen. Leider ist es immernoch nicht selbstverständlich für einige Zeitgenossen diese Hinterlassenschaften auch zu entfernen. Eigentlich ist es schade, wenn jemand so in Rage ist, das dieser nicht mehr zuhören will. Vieleicht könntet ihr diesen älteren Herrn darum bitten, mit dem Herrn Professor in Kontakt zu treten um zu erfahren warum er so erbost war. Vieleicht meinte er nicht nur die Hundehaufen sondern noch andere Dinge z.B das Beinchen heben um duftmarken zu hinterlassen oder Hunde ohne Leine laufen zu lassen oder oder.
Warum kann man nicht vernünftig mit anderen reden? Das macht das Leben um einiges einfacher! Eigentlich sollte ein gebildeter Mensch das auch wissen.
Eine Zeit lang haben wir uns auch immer über solche Hinterlassenschaften aufgeregt, denn sie liegen immer fast direkt vor unserer Haustüre......., doch wir haben dann ein niedliches Schild gebastelt, auf welchem steht: " Hunde dürfen hier gerne kacken, aber wir bitten Herrchen das Häufchen mitzunehmen!" Vielen Dank vom Hundefreund =) Und siehe da? Das klappt auf einmal, seltsam oder? Es kommt nun höchstens noch einmal im Monat vor das ein Häufchen bei uns liegt und damit können wir gut leben.
Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Vieleicht könntet ihr diesen älteren Herrn darum bitten, mit dem Herrn Professor in Kontakt zu treten um zu erfahren warum er so erbost war.
Das Problem ist das wir nicht wissen wo genau der Mann wohnt, da sind viele Wohnungen, aber wir haben ihn so noch nie draußen gesehen. Er wird mit seinem Dackel sicher andere Zeiten haben als wie wir. Zudem weiß ich nicht in wie weit dieser Mann C kennt, sollten wir ihn mal wieder sehen, so werden wir sicher nochmal mit ihm in Kontakt kommen, nur wann das sein wird..... schauen wir mal.
C hat sich eine Verletzung an der linken Hand (kleinerFinger /oder/und Ringfinger) zugezogen. Wie C das geschafft hat können wir uns nicht erklären, vermuten aber das er sich diese Verletzung zuzog als er beim Schlagen auf A evtl. auf den Reissverschluß der Jacke kam. *grübel* C muss sehr spitzes Schuhwerk getragen haben, denn A nun ein sehr großes Hämatom an der Innenseite des Oberschenkels.
Maggie
bessere beweise kann hir nicht haben . die linke hand von C ist verletzt durch zuschlagen wie soll sonst die verletzung entstanden sein.
A hat ein hämatom was ja wohl auch nicht von selber dort hingekommen ist.
anhand der verletzungen kann man ohne worte schon sehen wer hir angegriffen hat.
C soll mal erklären wie die verletzung an seiner hand entstanden ist und das hämatom von A am bein .
zutreten mit beschuhtem fuß fällt doch unter gefährliche körperverletzung wenn ich mich nicht irre .
heute haben wir die Vorladung erhalten, für nächsten Freitag.
sintra hat folgendes geschrieben::
bessere beweise kann hir nicht haben . die linke hand von C ist verletzt durch zuschlagen wie soll sonst die verletzung entstanden sein.
A hat ein hämatom was ja wohl auch nicht von selber dort hingekommen ist.
anhand der verletzungen kann man ohne worte schon sehen wer hir angegriffen hat.
C soll mal erklären wie die verletzung an seiner hand entstanden ist und das hämatom von A am bein .
zutreten mit beschuhtem fuß fällt doch unter gefährliche körperverletzung wenn ich mich nicht irre .
da hat C aber eine große nummer vor sich
Ich habe mich nun auch etwas über Körperverletzung belesen und auch gelesen das es unter gefährliche Körperverletzung fallen kann, wenn man mit einem beschuhten Fuß zutritt.
Doch was darf man? Darf man sich wehren, wenn man geschubst wird und bzw. befürchtet das man hinterrücks angegriffen wird, wenn man die Situation verlassen möchte? Da C anfing zu schubsen, schubste A daraufhin zurück, C trat A und A musste sich kurz am getroffenen Bein festhalten, weil der Tritt so weh tat, C kam dann wieder und A hat versucht mit seinen Fäusten C abzuwehren. Hat aber dabei nicht auf Gesicht gezielt, sondern auf den Oberkörper (Brust).
Doch ich frage mich wie wir nun die Wahrheit beweisen können? Wonach wird entschieden? Spielt es eine Rolle wer der Angreifer war oder geht es nach Verletzungen? Seit 6 Jahren gehen wir Tag für Tag an diesem Haus vorbei und nun sowas und das nach 6 Jahren???? Ist für uns unfassbar und schockt mich immer wieder aufs Neue.
wie ich schon geschrieben habe die verletzungen von C sind nicht von der hand zuweissen das diese verletzungen an der hand bzw finger vom schlagen herrühren. .
wenn z.b. C ein blaues auge oder eine platte nase davon getragen hätte würde es für A schlechter aussehen.tut es aber nicht
mal sehen ob ich es noch auf die reihe bekomme. Notwehr ist die verteidigung um einen gegenwertigen angriff von sich oder einer anderen person unmittelbar abzuwehren .
man darf sich wehren das heist A darf die schläge abwehren oder mit der faust auf die schulter hauen um aus der gefahrenzohne zu kommen.
wenn A den C halb tot schlagen würde, dann zählt das nicht mehr unter notwehr .
momentan tun sich erst mal fragen auf wieso weshalb warum hat und hätte man meint es geht die welt unter.
am besten einen guten anwalt suchen mein tipp ,vor dem termin beim anwalt den kompletten hergang mit allen kleinigkeiten von a bis z aufschreiben .die tritte mit dem beschuhtem fuß blos nicht vergessen .
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 24.11.07, 16:21 Titel:
sintra hat folgendes geschrieben::
wie ich schon geschrieben habe die verletzungen von C sind nicht von der hand zuweissen das diese verletzungen an der hand bzw finger vom schlagen herrühren.
mal sehen ob ich es noch auf die reihe bekomme. Notwehr ist die verteidigung um einen gegenwertigen angriff von sich oder einer anderen person unmittelbar abzuwehren .
"Zurueckschubsen" nachdem man selbst geschubst wurde, faellt allerdings nicht darunter. Genauso wenig ein Nachtreten oder Nachschlagen, wenn der Angreifer bereits abgelassen hat.
Zitat:
wenn A den C halb tot schlagen würde, dann zählt das nicht mehr unter notwehr .
Es gibt da diese beruehmten Faellen von einem, der am Boden liegt, waehrend der Angreifer auf ihm hockt und mit der Faust ins Gesicht schalegt. Der liegende bekommt etwas zu fassen - einen Stein, ein Messer - und verpasst mit einer Armbewegung dem auf ihm hockende eine toedliche Verletzung. Trotz der Todesfolge ist in solchen Faellen wiederholt auf Notwehr durch den Liegenden erkannt worden.
Fuer die Frage, ob eine Verletzung durch Notwehr entschuldigt ist, kommt es nicht so sehr auf die Schwere der Vereltzung an, sondern darauf, ob die Handlung, die die Verletzung hervorgerufen hat, der Definition von Notwehr erfuellt (das mildeste zur Vefuegung stehende Mittel, um den gegenwaertigen Angriff erfolgreich abzuwehren).
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.11.07, 16:46 Titel:
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Schmerzensgeld wird doch über Zivilprozess beantragt und nicht im Strafprozess?
Adhäsionsverfahren, lieber Ivanhoe, dann klappt's auch im Strafverfahren...
sintra hat folgendes geschrieben::
wie ich schon geschrieben habe die verletzungen von C sind nicht von der hand zuweissen das diese verletzungen an der hand bzw finger vom schlagen herrühren. .
wenn z.b. C ein blaues auge oder eine platte nase davon getragen hätte würde es für A schlechter aussehen.tut es aber nicht
mal sehen ob ich es noch auf die reihe bekomme. Notwehr ist die verteidigung um einen gegenwertigen angriff von sich oder einer anderen person unmittelbar abzuwehren .
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