Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.01.05, 18:18 Titel: Wer bezahlt meinen Anwalt???
Hallo,
habe eine allgemeine Frage:
Wenn mann nun durch einen Verkehrsteilnehmer sein Werbeaufsteller/Kundenstopper beschädigt bekommt bzw. er Eigentum beschädigt, wer zahlt dann den Anwalt wenn es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte. Also ich weiss dass man eine Frist setzt und dann erst einen Anwalt einschaltet und der Verursacher, da er sich in Verzug befindet, den Anwalt bezahlen muss. Was ist jedoch wenn der Verursacher sich weigert zu zahlen und das Gericht angerufen werden muss? Muss ich meinen Anwalt selber bezahlen? Und wie ist es bei einem Schuldspruch des Verursachers? Zahlt er dann meine Anwaltskosten?
Es geht um eine Sache wonach jemand einen Werbeaufsteller vor einem Geschäft auf dem Gehweg angefahren und beschädigt hat und sich weigert den Schaden zu ersetzen, weil er der Meinung ist, dass der Werbeaufsteller nicht dort stehen durfte bzw. nicht durch die Stadt genehmig worden ist.
Meiner Meinung nach ist es so wie bei einem Auto welches im absoluten Halteverbot parkte und angefahren wurde. Der Unfallverursacher war der Meinung dass das Auto nicht dort stehen durfte. Jedoch muss er für den Schaden aufkommen.
Was wäre wenn ein Kinderwagen dort stehen würde? Das frag ich mich jetzt natürlich
Sobald der potentielle Verursacher sich endgültig weigert zu zahlen, kommt es im wesentlichen darauf an, wie der Rechtsstreit ausgeht/die Rechtslage ist.
Wer verliert, trägt die Anwaltskosten. Komt das Gericht zu einem Mitverschulden und der Streit geht teilweise verloren, so werden auch die Prozesskosten entsprechend geteilt. Und wenn es zu einem Vergleich kommt, können sich die Parteien über die Kostentragunspflicht einigen. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
zusätzlich ist noch anzumerken, dass man seinem eigenen Anwalts aus dem Auftragsverhältnis die Begleichung seiner Kosten schuldet. Der eigene Anwalt hat also die Möglichkeit:
a) wenn der Prozess gewonnen wird, sein Geld von der Gegenseite zu bekommen oder
b) sich sein Honorar auch von der eigenen Partei zu holen ( 19 BRAGO/ § 11 RVG).
So gesehen, hat er also praktisch 2 Quellen, darf jedoch seine Kosten natürlich nur einmal einfordern.
kann er denn einen Vorschuss verlangen ??? Also erst sich von mir bezahlen lassen, und dann nach zb. gewinn der Gerichtsverhandlung das Geld an mich zurückzahlen?
kann er denn einen Vorschuss verlangen ??? Also erst sich von mir bezahlen lassen, und dann nach zb. gewinn der Gerichtsverhandlung das Geld an mich zurückzahlen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.