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Der Nachname ist nicht ausgeschrieben, ein Foto zeigt den Angeklagten nur verdeckt.
Über google kann man mit den Suchbegriffen "Zdenek" und "Hannah" schnell den kompletten Namen herausbekommen, da ihn auch Publikationen wie der Kölner Express oder die Kölnische Rundschau mit vollem Namen nennen und mit erkennbaren Foto (Express) abbilden.
Ist es denn nun eigentlich erlaubt, den vollen Namen zu nennen, und ist es nur eine freiwillige "Zensur", wenn der Nachname abgekürzt wird? Oder lassen es einige Publikationen einfach auf einen Rechtsstreit ankommen?
Bild.de schreibt übrigens auch nur von "Zdenek H." und zeigt ein Bild, wo er nur im Hintergrund und nur wenig zu erkennen ist. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 27.11.07, 14:36 Titel:
Danke, aber es scheint keine nachteiligen Folgen zu haben, wenn dagegen verstoßen wird - falls überhaupt ein Verstoß bei den z.T. sehr schwammigen Formulierungen vorliegt. Und soweit dieser Kodex überhaupt akzeptiert wurde. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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