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Verfasst am: 01.12.07, 01:06 Titel: Politische Propaganda an Schulen
Inwieweit ist es zulässig, dass eine Gruppe von politisch sehr engagierten Schülern ihre Schule als Plattform für die Beeinflussung anderer Schüler und für die Verbreitung ihrer eigenen politischen Ansichten, sowie die Hetze gegen politisch Andersdenkende missbraucht und dies von der Schulleitung toleriert wird?
In diesem fiktiven Beispiel handelt es sich um eine berliner Schule. Konkret handelt es sich in erster Linie um Propagandamaterial von der örtlichen Antifa, Aufkleber auf denen zum Kampf gegen den Imperialismus und Kapitalismus aufgefordert wird, oder zu Gewalt gegen Nationalisten, auch Flugblätter beispielsweise gegen die Bundeswehr oder die gegen die Bundesrepublik allgemein gerichtet sind, Flugblätter und sogar große Plakate mit Demonstrationsaufrufen inkl. dem Aufruf politisch Andersdenkende zu bekämpfen, anzugreifen bzw. in der Ausübung ihrer demokratischen Grundrechte zu behindern. Es werden auch Plakate der PDS / Die Linke bzw. deren Jugendorganisation im Schulgebäude aufgehangen und für politische Veranstaltungen geworben. Auch von kommunistischen Organisationen wie der MLPD liegt Propagandamaterial aus. Es handelt sich also ausschließlich um Propagandamaterial aus dem (extrem) linken Spektrum. Und es handelt sich nicht nur um geringe Mengen, sondern die Schule ist förmlich davon überflutet. In den Fluren liegt das Zeug in jeder Fensterbank aus, alle Toiletten sind enstprechend beklebt, die schwarzen Bretter sind zugepflastert.
Sollte eine Schule nicht frei von politischer Beeinflussung, sowohl von rechts wie auch von links sein? Es wird damit ja auch ein gewisser politischer Druck auf Schüler ausgeübt, die nicht eine entsprechende Ideologie verfolgen.
§ 48
Veröffentlichungen, Meinungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, Werbung zu politischen Zwecken
...
(5) Einseitige politische Beeinflussung einschließlich Werbung zu politischen Zwecken sind in schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht zulässig.
Parteipolitische Werbung an öffentlichen Schulen ist nicht erlaubt, da staatliche Einrichtungen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet sind.
§ 48
Veröffentlichungen, Meinungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, Werbung zu politischen Zwecken
...
(5) Einseitige politische Beeinflussung einschließlich Werbung zu politischen Zwecken sind in schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht zulässig.
Da steht aber lediglich, dass es
in schulischen Veranstaltungen
und
auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit
nicht zulässig ist.
Also ist es nach dem Berliner Schulgesetz zulässig, in den Pausen auf dem Schulgelände politische Werbung zu machen. Auch die Verteilung von Prospekten und Plakaten in dieser Zeit ist zulässig. Lediglich das Nichtentfernen am Ende der Pause kann sanktioniert werden.
Wenn es ein grundsätzliches Problem an der Schule ist, dann sollte die Schulkonferenz eine Schul- und Hausordnung beschließen, die es grundsätzlich, also auch in den Pausen verbietet.
Ich will weder rote noch braune Propaganda auf dem Schulgelände. Es gibt genügend Gaststätten, die zu Zeiten des Rauchverbots mehr Umsatz gebrauchen könnten.
Ich denke mal, dass sich die "Unterichtszeit" nicht bloss auf die Zeit während des Unterichts beschränkt, sondern auf die gesamte Zeit, während der Schüler zum Untericht in der Schule sind. Die Pausen gehören dann dazu.
Die Einschränkung wird wohl deswegen gemacht, weil eben 'außerhalb' der Unterichtszeit Parteien die Räume von Schulen für ihre Veranstaltungen durchaus nutzen dürfen.
Ich denke mal, dass sich die "Unterichtszeit" nicht bloss auf die Zeit während des Unterichts beschränkt, sondern auf die gesamte Zeit, während der in der Schule unterichtet wird. Die Pausen gehören dann dazu.
Das klingt schon plausibel, aber wo könnte man eine schriftliche Quelle dazu finden?
da ich aus NRW komme, und Schulrecht Landesrecht ist, kann ich zu Berlin nicht so viel schreiben. Bei uns im Land verteilt die braune Brut gerne die Sachen vor den Schultoren. Um das Rauchverbot und die Verteilung von Propagandamaterial etwas einzuschränken, ist stellenweise der Bürgersteig vor der Schule dem Schulgelände zugeordnet. Meist sind dies ja städtische Grundstücke.
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude greift in der Regel die Hausordnung/Schulordnung. Die Rolle des/r Schuleiters/Schulkonferenz darf hier ebenfalls nicht unterschätzt werden.
Karsten hat schon was zur Unterrichtszeit geschrieben. Diese umfasst m.E. die Zeit vom Schulbeginn bis zum Schulende. Die Ferienzeit und die Wochenende gehören nicht zur Unterrichtszeit und (Sport-)Vereine/Verbände haben ja die Möglichkeit Schulräume/Sporthallen in der unterrichtsfreien Zeit anzumieten.
Ich denke mal, dass sich die "Unterichtszeit" nicht bloss auf die Zeit während des Unterichts beschränkt, sondern auf die gesamte Zeit, während der in der Schule unterichtet wird. Die Pausen gehören dann dazu.
Das klingt schon plausibel, aber wo könnte man eine schriftliche Quelle dazu finden?
Wenn man das nicht glaubt, dann subsumiert man die Pausen eben unter "schulische Veranstaltung", denn die Schule ist ja auch verantwortlich dafür, was in den Pausen geschieht. Die Aufsichtspflicht oder die Schüler-Unfallversicherung gilt ja auch während der Pausen; wenn das "nichtschulisch" wäre, hätte sich die "öffentliche Hand" längst aus der Finanzierung zurückgezogen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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