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ich bräuchte mal einen rat zu meinem Internetauktionshaus [Name geändert] kauf.
im aprill diesen jahres habe ich diesen monitor bei Internetauktionshaus [Name geändert] ersteigert: <link gelöscht by Ex<
der monitor kam bei mir an und ich verbaute ihn, doch leider funktionierte er nicht einwandfrei.
ich schickte ihnzurück und bekam einen neuen da ich ihn durch den einbau nicht mehr komplett zurück geben durfte.
der neue monitor war aber ebenfalls defeckt und ich bekam noch einen, der funktionierte auch wieder nicht ( damit meien ich er ging, aber hatte macken ) und ich bekam noch einen neuen.
das mir dann leider die zeit fehlte den monitor erneut zu verbauen lag er dann so wie er neu gekommen war bis vor ca 2 wochen nur im schrank.
dann habe ihch ihn als gebraucht aber neuwertig mit restgarantie bei Internetauktionshaus [Name geändert] versteigert.
ich habe in der artikel beschreibung geschrieben das ich persöhnlich keien garantie gebe aber der monitor ja restgarantie besitzt und ich bei in anspruchnahme behilflich sein werde da die rechnung aucf meinen namen geschrieben ist.
jetzt hat der käufer mir geschrieben das er das gerät angeschlossen hat und der monitor geht nicht. ich habe mir dann sofort an den verkäufer gewendet und der schrieb mir folgendes:
Sehr geehrter Herr ..., Nach einem halben Jahr nachdem Kauf fällt ein Gutachten an (auf Ihre Kosten), wenn Sie die Gewährleistung in Anspruch nehmen wollen - deutsches BGB Gewährleistungsrecht. Das erfordert leider unser Lieferant von uns. Ohne können wir das Gerät nicht entgegen nehmen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen,
ich würde jetzt sehr geren erfahren ob das so rechtens ist, weil in deutschland ist es meiner meinung nach doch gesetz 2 jahre garantie geben zu müssen odier etwa nicht? oder kann dner verkäufer sich mit der gewährleistung raus reden die er in der auktion eingebunden hat??
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