Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Miete an die Eltern???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Miete an die Eltern???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stonie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 10
Wohnort: Brühl, Rheinland

BeitragVerfasst am: 03.01.05, 22:26    Titel: Miete an die Eltern??? Antworten mit Zitat

Hallo!

Bin seit dem 01.08.2003 in der Ausbildung.
Meine Eltern bekommen also weiterhin Kindergeld.
Verdiene ca. 380€ Netto.
Meine Eltern verlagen seitdem ich in der Lehre bin Miete (Waschen, Kochen, Büglen, etc.)

Nun zu meiner Fragen:

- Dürfen meine Eltern Miete von mir verlangen?

- Wenn ja; Wie hoch darf diese sein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name MSN Messenger
Blondie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 29
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Moin Stonie,

hmm...früher nannte man sowas "Kostgeld". Deine Eltern möchten ja nicht Miete für die Nutzung des Wohnraumes sondern wohl eher einen Zuschuss für die Serviceleistungen von Hotel Mama, oder ???

Ich denke mal, sie können dich nicht dazu verpflichten etwas "abzugeben", andererseits sind sie aber natürlich auch nicht verpflichtet, sämtliche "Dienstleistungen" für dich zu erbringen, nä ?! Bis ja schon groß Winken
Gerade waschen, kochen und bügeln könntest du ja selbst machen oder zumindest mithelfen... dann gleicht sich das wenigstens einigermaßen aus und du brauchst vielleicht nichts oder weniger zu Hause abgeben ?!? Wirst du sonst noch irgendwie von deinen Eltern unterstützt - indirekt finanziell meine ich, z.B. Auto, Versicherungen etc. ?!?

Gruß

Blondie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stonie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 10
Wohnort: Brühl, Rheinland

BeitragVerfasst am: 04.01.05, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Moin!

Ne bekomm keinerlei finaziele Unterstützung.

Gibs da net irgendwelche Paragraphen wo was da drüber drin steht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name MSN Messenger
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Stonie hat folgendes geschrieben::
Moin!

Ne bekomm keinerlei finaziele Unterstützung.

Gibs da net irgendwelche Paragraphen wo was da drüber drin steht?


Dafür gibt es keine Paragraphen. Wäre ja auch noch schöner.

Fällt aber alles unter den Begriff "Hausrecht". Das üben Deine Eltern nachwievor aus, auch wenn Du über 18 bist.

Der Vorschlag von Blondie ist nicht übel. Hier lauert aber eine Gefahr für Dich.

Du suchst einen Paragraphen, der dich von der Zahlung befreit. Dann such auch gleich mal einen Paragraphen, der Deine Mutter verpflichtet für dich zu kochen und zu putzen.

Ich mußte während meiner Lehre zwar kein Kostgeld abgeben, ist aber bei vielen Familien nachwievor üblich und auch zumutbar.

Dein Vater könnte auch sagen, entweder Kostgeld zahlen oder selber putzen, Wäsche waschen, Hemden bügeln, Staubsaugen etc.

Auch das gehört mit zum Erwachsenwerden.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
daniel26
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 31
Wohnort: bei Köln

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ Stonie:

Prinzipiell sind Deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig bis zum 27. Lebensjahr, wenn Du in der Ausbildung steckst. Wie gesagt, gibt es dazu keine offiziellen rechtlichen Regelungen. Du solltest aber klären, ob Deine Eltern dieses Kostgeld für sich verleben wollen oder ob sie dies ganz oder teilweise auf die hohe Kante legen, um Dir später beim Umzug zu helfen.

MfG

Daniel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::

Du suchst einen Paragraphen, der dich von der Zahlung befreit. Dann such auch gleich mal einen Paragraphen, der Deine Mutter verpflichtet für dich zu kochen und zu putzen.


Es gibt zumindest einen, wonach der Sohn/die Tochter beim Putzen und kochen sich beteiligen muß:

Zitat:
BGB § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HarryLeBlanc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 291

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich finde so etwas gehört einfach zur Erziehung.
Achso, wenn mir mein Sohn oder meine Tochter n Paragraph vorhalten würde wonach er/sie nichts zahlen muss hätte es ziemlich negative Konsequenzen...

Ich wette mit dir das deine Eltern meine 300 € Miete verlangen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Norb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Finde ich auch

Ich hab auch Geld abgedrück als ich noch bei meinen Eltern gewohnt hab...
war weit billiger als ne eigene Wohnung...
_________________
Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

H.J. Simpson
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Das deine Eltern von dir Miete verlangen das dürfen sie schon, so ist meine Vermutung.

So genau weiss ich die Rechtsprechnung leider nicht

Gruss Skayritera
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die "miete" 200 euro in deinem Fall betragen würde, könnte man sich die ganze sache überlegen, aber ich schätze mal mehr als 100 euro wollen die eltern net haben!

Von daher find ich das ok! bei 100 euro hast du mehr vorteile glaub mir ... die vorteile waren die ganze aber umsonst. jetzt musste halt dafür zahlen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.