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Falsche Beratung
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sisch
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Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 12:18    Titel: Falsche Beratung Antworten mit Zitat

Fall:
Anwalt schreibt zunehmend sachliche falsche Briefe gibt sich verheerend auswirkende falsche Ratschläge und der Anwalt erkrankt dann an einer unheilbaren Krankheit. Dies wird der Klientin nicht mitgeteilt, erst als der Anwalt nicht mehr " betriebsbereit" ist, bekommt diese einan anderen zugewiesen, der sich im Familienrecht als völlig unkundig outet, und teilweise sich in den Verhandlungen durch einen anderen Kollegen, der in völliger Unkenntnis von der Sachlage ist, sich vertreten läßt. Es kommt zu völlig falschen Forderungen des Unterhaltes, die Mandantin möchte wescheln, geht nicht, sie ist an die Kanzlei gebunden, bis zu einem Revisionsurteil. Das Scheidugnsurteil ist verheerend, eine Revision kann sich die Mandantin nicht leisten, da sie zudem für einem Vertag, den sie alleine ausgehandelt hat und den der Anwalt nur durchlesen wollte, rund € 7.000,00 bezahlen konnte, weil er durch das Lesen mitgewirkt hat.
Ist das alles RECHT? Muss ein Anwalt nicht Sachkenntnis haben. Und de Mandantin wollte die Briefe ans Gericht vorher einsehen: Anwort: entweder schreibe ich als Anwalt die Briefe oder die Mandantin kann selber schreiben!!!!
Muss man sich das alles gefallen lassen?
Gruß Sisch
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Bereits die rechtlichen Darstellungen im Fall sind unzutreffend. Eine Bewertung des Falles wird man daher kaum realistätsnah treffen können.

Aber um direkt auf die Frage zu antworten:

In der Praxis lässt man so etwas durch einen anderen Anwalt prüfen. Rechtszeitig das eigene Hirn einschalten und die eigenen Interessen *sinnvoll* wahrzunehmen, wäre auch eine Option gewesen, aber augenscheinlich wurde es insoweit ja bereits vermasselt.
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sisch
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Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Pardon, welche rechtlichen Darstellungen und warum unzutreffende Darstellung, kennen Sie den Fall? Die Darstellung kann nicht exakt sein, ist aber bewußt so gewählt.
Ich finde die Anwort, hat in diesen doch sosnt sehr sachlichen Forum nichts zu suchen


Gruß sisch
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Zuletzt bearbeitet von sisch am 11.12.07, 16:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 16:29    Titel: Re: Falsche Beratung Antworten mit Zitat

sisch hat folgendes geschrieben::
Muss man sich das alles gefallen lassen?

Muß man nicht. Man muß aber auch nicht "bis zum Revisionsurteil" (oder konnte sich die Mandantin die Revision doch nicht leisten?) bei der selben Anwaltskanzlei bleiben, wenn man meint, daß sich in der Kanzlei nur völlig unfähige Anwälte bewegen.
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sisch
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Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

es ist noch nicht mal das Scheidungsurteil gültig.. noch ca. 14 Tage Zeit...
und bis zur Revision ist man an die Kanzlei gebunden ..
lg sisch
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

sisch hat folgendes geschrieben::

Die Darstellung kann nicht exakt sein, ist aber bewußt so gewählt.


Also stellst du bewusst nen Sachverhalt zur Disposition, der sich hier nicht realitätsnah erörtern lässt!?

sisch hat folgendes geschrieben::

und bis zur Revision ist man an die Kanzlei gebunden ..


Wer hat dir das denn gesagt?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

sisch hat folgendes geschrieben::
Pardon, welche rechtlichen Darstellungen und warum unzutreffende Darstellung, kennen Sie den Fall?

Die offensichtliche Frage muss wohl lauten:
Kennen Sie ihn? Egal wie die Antwort lautet, ist es jedenfalls eine Frage der Höflichkeit, in einem Diskussionsforum nicht einfach Textmüll als "Sachverhalt" zu produzieren und dann zu erwarten, dass das die übrigen User einfach so kompensieren, meinen Sie nicht?

sisch hat folgendes geschrieben::

Die Darstellung kann nicht exakt sein, ist aber bewußt so gewählt.


Dann wäre es doch sinnvoll. entsprechend meinem Hinweis etwas *bewusster* zu wählen.
sisch hat folgendes geschrieben::

Ich finde die Anwort, hat in diesen doch sosnt sehr sachlichen Forum nichts zu suchen

Da wir nun bei Befindlichkeiten sind: Sie gehen ernsthaft davon aus, dass in einem so "sachlichen" Forum ein derartiger Starterpost *angemessen* ist? Wenn Sie hier frisch mit Hauptschuldbildung einen Erstlingspost mit dem Inhalt schreiben, bin ich ja durchaus tolerant - aber selbst als (zumindest vorgeblicher/e) Ökonom/in nicht einmal Groß- und Kleinschreiben, Zeichensetzung und grundlegende stilistische Vorgaben zu beachten und so einen unausgegoren - emotionalen Murks zusammenzutippen ist doch etwas fragwürdig, oder wie sehen Sie das? Und anders als Sie habe ich mich oben insoweit zurückgehalten und nur darauf hingewiesen, dass die Dastellung nun einmal unstimmig ist.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

sisch hat folgendes geschrieben::

und bis zur Revision ist man an die Kanzlei gebunden ..
lg sisch


Das ist und bleibt Nonsens.
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Elyss
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Muss ein Anwalt nicht Sachkenntnis haben.


Nicht jeder Anwalt muss sich auf jedem Gebiet auskennen! Es ist Sache des Mandanten, sich den "passenden" Anwalt auszusuchen

Zitat:
Und de Mandantin wollte die Briefe ans Gericht vorher einsehen: Anwort: entweder schreibe ich als Anwalt die Briefe oder die Mandantin kann selber schreiben!!!!


Hier kann ich den Anwalt sehr gut verstehen!

und das
Zitat:
und bis zur Revision ist man an die Kanzlei gebunden ..


ist einfach falsch. Man kann seinen Anwalt immer wechseln!
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Grüßle

Elyss
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Elyss hat folgendes geschrieben::

Nicht jeder Anwalt muss sich auf jedem Gebiet auskennen! Es ist Sache des Mandanten, sich den "passenden" Anwalt auszusuchen


Naja, wenn ich als Familienrechtler (nein, bin ich nicht) einen wettbewerbsrechtlichen Fall annehme oder mich im Kapitalanlagerecht versuche, obwohl ich von Tuten und Blasen keinen Blassen habe und deswegen irre Beträge versemmele, hafte ich natürlich genauso, wie ein entsprechender Fachanwalt.
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sisch
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Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

nun, wenn sich leider der Sachverhalt so zuträgt, wird es nun so dargestellt
nun, der Mandantin wurde gesagt, sie sei an die Kanzlei gebunden
Ich denke, halten wir uns an die Fakten, auch wenn diese leider unausgegoren sind
Fazit:
eine Bindung an eine Kanzlei gibt es nicht
wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es nun, wenn überhaupt, sich zu wehren
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

sisch hat folgendes geschrieben::
nun, wenn sich leider der Sachverhalt so zuträgt, wird es nun so dargestellt

Bitte quatschen Sie einfach nicht derart herum. Wenn sie schreiben "Es gibt keine Wechselmöglichkeit", dann herummäandern, wenn dies kritisiert wird und dann selbst behaupten, dass in Wirklichkeit nur der Mandantin gesagt wurde, es gäbe keine (was etwas völlig anderes ist), dann ist das schlicht das von Anfang an angemerkte Versagen Ihrerseits. Und damit lässt sich schlicht nicht diskutieren.

sisch hat folgendes geschrieben::

wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es nun, wenn überhaupt, sich zu wehren

Man geht sofort zu einem Zweitanwalt und lässt ihn den Sachverhalt begutachten und ggf. eine Vorgehensweise erarbeiten. Für eine rechtliche Analyse ist der hier vorliegende Sachverhalt m.E. schlicht nicht tauglich.
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sisch
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Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

also der Mandantin wurde ausdrücklich gesagt, sie müsse bei dieser Kanzlei bleiben und den Anwalt nehmen, der ihr zugegwiesen wird, ansonsten doppelte Bezahlung

und der werte Kollege mag mir meine Wirrheiten verzeihen, vielleicht aber auf etwas gehoberen Niveau Winken).... wenn er denn der nette Mensch wäre..

ich wollte mit dieser Art der Formulierung meinem Entsetzen Ausdruck verleihen..

hat die Mandantin im Nachhinein Mittel, sich gegen diese Art der Erpressung zur Wehr zu setzen

sisch
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Zuletzt bearbeitet von sisch am 11.12.07, 17:59, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

sisch hat folgendes geschrieben::
also der Mandantin wurde ausdrücklich gesagt, sie müsse bei dieser Kanzlei bleiben und den Anwalt nehmen, der ihr zugegwiesen wird, ansonsten doppelte Bezahlung

Aha. So war's also. Diese Aussage ist - bis auf das "müssen" - richtig. Schließlich wollen sowohl der jetzige als auch der evtl. zukünftige Anwalt bezahlt werden.

Mit Erpressung hat das jedenfalls nichts zu tun.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 11.12.07, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

sisch hat folgendes geschrieben::

also der Mandantin wurde ausdrücklich gesagt, sie müsse bei dieser Kanzlei bleiben und den Anwalt nehmen, der ihr zugegwiesen wird, ansonsten doppelte Bezahlung


Aha, das ist doch schon was anderes, als man ist bis zum Ende gebunden.

Ja, ggf. muss doppelt gezahlt werden. Die Frage ist nur, was sinnvoller ist, ein Urteil, das ein in den Ruin treibt und nicht zu wissen, ob's hätte anders laufen können oder nochmals Geld für n anständigen Anwalt auszugeben, der den Rechtsstreit prüft und dabei sicherlich auch Haftungspotentiale erwähnen würde, sofern es diese gibt.

sisch hat folgendes geschrieben::

hat die Mandantin im Nachhinein Mittel, sich gegen diese Art der Erpressung zur Wehr zu setzen


Ich verstehe das als Frage und die zu beantworten dürfte hier unmöglich sein.

Aber vielleicht sollte mal nach Begriffen wie Schadensersatz, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe gegooglet werden.
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