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Angenommen Jurastudent A schließt erfolgreich sein 1. Staatsexamen ab. Entscheidet sich dann aber gegen eine Karriere als Rechtsanwalt und arbeitet andersweitig.
Wie lange kann nun "der Anspruch" auf ein Referendariatsplatz verschoben werden?
Angenommen der A würde arbeitslos. Kann der A dann mit z.B. mit 63 dann noch mal eben sein Referendariat beginnen um nicht eine Frührente aufgedrückt zu bekommen? Durchfallen verlängert die ganze Geschichte dann ja sogar.... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Im Lehramtsstudium dürfen zwischen erstem und dem Abschluß des zweiten Staatsexamen fünf Jahre liegen. Zumindest war das Anfang der neunziger Jahre (zum Glück! ) so.
O.k., das hilft jetzt nicht weiter. Aber ich wollte auch mal in diesem Thread posten. Und die grundsätzliche Aussage: "Nicht in jedem Studium kann das zweite Staatsexamen bis ultimo herausgeschoben werden", ist sicherlich nicht falsch. _________________ Karma statt Punkte!
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