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Person A brauch eine Rechtsberatung und hatte in ihrem Leben noch nie einen Anwalt benötigt. Bevor sie diesen in Anspruch nehmen will, will sie sich aber erst über die Kosten informieren.
Wie stellt sie dies an, ohne das direkt Geld fällig wird??
Kann sie zum Beispiel dem Anwalt eine E-mail schreiben indem sie ausdrücklich sagt, dass sie noch keine Erstberatung, sondern nur Informationen über die Preise will, oder würde dies auch schon was kosten??
Sie hat nämlich von einem Freund gehört, dass bei diesem nach einem kurzen Telefonat schon 50€ fällig wurden.
Was für Möglich keiten der Bezahlung gibt es??
Gibt es auch die Möglichkeit je nach Erfolg zu bezahlen??
Sry, für diese sicherlich banalen Fragen, aber Person A ist absoluter Neuling, was dieses Gebiet angeht.
Ich nehme mal an, daß Sie nicht die "Bezahlung" meinen, sondern die Vereinbarung einer Vergütung. Bezahlen sollte man in jedem Fall.
Nein, ein Erfolgshonorar ist nicht zulässig.
Sie können aber dem Anwalt eine E-Mail schreiben, Ihr Problem kurz umreißen und um ein Angebot bitten für a) eine Erstberatung, b) eine Beratung und c) (sofern erforderlich) die außergerichtliche Vertretung. Es gilt für a) und b) § 34 RVG. Bei Gegenständen mit einem höheren Wert (in der Regel > 100.000 €) ist zu empfehlen, daß Sie ein Stundenhonorar vereinbaren, jedenfalls für die außergerichtliche Tätigkeit. Die (gesetzliche) Gebühr für die außergerichtliche Vertretung ist auf die gesetzlichen Gebühren der gerichtlichen Tätigkeit teilweise anzurechnen. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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Das würde ich wohl meinen, denn die Preisverhandlung beinhaltet ja noch keinerlei Beratung. Ob Sie das telefonisch oder persönlich oder per E-Mail machen, ist dabei nicht wichtig. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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Allerdings wäre es als vertrauensbildende Massnahme sicherlich nicht verkehrt.
Ich hingegen würde eine Anfrage ohne Absender nicht beantworten - auch wenns sich um ne blosse Kostenanfrage handelt. _________________ Null Komma
***
nix
Namen und Adresse wird der Anwalt schon benötigen. Er muß nämlich, bevor er das Mandat annimmt, eine sog. Kollisionsprüfung durchführen, d.h. prüfen, ob er nicht durch anderweitige Mandate gehindert ist, die Interessen des Anfragers wahrzunehmen. Es wäre beiderseits unnötig verbrauchte Zeit, wenn das erst im persönlichen Gespräch klar würde. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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