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Geschäftsgebühr / Einstweilige Verfügung

 
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trings
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2007
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 16:46    Titel: Geschäftsgebühr / Einstweilige Verfügung Antworten mit Zitat

Mal angenommen ein RA wird außergerichtlich tätig. Die Geschäftsgebühr entsteht. Dann strengt er in der gleichen Angelegenheit für seinen Mdr. eine Verfahren im einstweiligen Rechtschutz an.
1.Wie wird die Geschäftsgebühr gegenüber dem Mdt. angerechnet?
2. Wird die Verfahrensgebühr im KFA hinsichtlich der geschäftsgebühr gekürzt?

Danke!
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 18.12.07, 17:42    Titel: Re: Geschäftsgebühr / Einstweilige Verfügung Antworten mit Zitat

trings hat folgendes geschrieben::

1.Wie wird die Geschäftsgebühr gegenüber dem Mdt. angerechnet?


Mit 0,65 bei ner 1,3 Geschäftsgebühr.

trings hat folgendes geschrieben::
2. Wird die Verfahrensgebühr im KFA hinsichtlich der geschäftsgebühr gekürzt?


Um 0,65 bei ner 1,3 Geschäftsgebühr. Winken

Das ist ne ganz normale Vorbem. 3 IV VV RVG Anrechnung. Es spielt also keine Rolle, dass es ne einstweilige Verfügung war.
_________________
Null Komma
***
nix
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