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Verfasst am: 19.12.07, 21:38 Titel: 2 Wochen im Rechtssystem?
Hallo, habe eine Zahlungsaufforderrung erhalten - wie genau werden 2 Wochen im Rechtssystem berechnet, erhalt der Aufforderrung war der 11.12.2007 (Dienstag), verfasst wurde das Dokument am 10.12.2007.
2 Wochen sind bei mir 14 Tage (10 Werktage)
Heute ist der 19. - heisst das die frist ist am Freitag abgelaufen oder erst nächste woche...
Fristberechnung ergibt sich aus den §§ 186 ff. BGB. Mein Rat wäre einfach sofort zu zahlen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
eine Frage hätte ich nocht, es gibt doch die sogenannte "Verjährung", wenn ich seit des Tatbeginns bsp. "Blitzer" und den erhalt in einspruch gehe, sind doch 3 Monate die Sog. Verjährung bei Behörden, tritt dies auch ein während eines wiederspruches?.
"Verjährung", wenn ich seit des Tatbeginns bsp. "Blitzer" und den erhalt in einspruch gehe, sind doch 3 Monate die Sog. Verjährung bei Behörden, tritt dies auch ein während eines wiederspruches?.
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