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Verfasst am: 17.02.08, 16:45 Titel: Privathaftpflicht nach Trennung
Hallo,
ein Ehpaar hat eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung. Nun trennt sich das Paar, bleibt aber weiterhin verheiratet. Kann der Zustand der gemeinsamen Versicherung beibehalten werden oder muß nun jeder eine separate haben (bzw. der ausgezogene Partner eine neue für sich abschließen) ?
Verfasst am: 17.02.08, 17:29 Titel: Re: Privathaftpflicht nach Trennung
Falk hat folgendes geschrieben::
Kann der Zustand der gemeinsamen Versicherung beibehalten werden....
grundsätzlich ist das schon möglich. Laut den gebräuchlichen Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung zählt der Ehegatte des Versicherungsnehmes zuen mitversicherten Personen im Vertrag. Ehegatte ist man solange, bis die Ehe rechtskräftig geschieden ist.
Falk hat folgendes geschrieben::
.... oder muß nun jeder eine separate haben (bzw. der ausgezogene Partner eine neue für sich abschließen) ?
siehe oben: nein , muss man nicht. Aber wäre dennoch empfehlenswert. Gestaltungsrechte am Vertrag hat allein der Versicherungsnehmer, der andere ist nur "mitversicherte Person". Es soll ja auch vorkommen, dass Ehepartner, die getrennt leben, sich nicht besonders gut verstehen und vielleicht sogar versuchen, sich zu schaden wo sie nur können. Wenn nun der getrennt lebende Partner einen Schaden verursacht und den über die PHV des Noch-Ehegatten abwickeln will, und der andere sagt, nee, das will ich aber nicht, dann muss der "Schadenverursacher" im Extremfall gerichtlich feststellen lassen, dass die PHV sich damit zu befassen hat.
Oder ganz einfach: der Versicherungsnehmer zahlt - aus welchem Grund auch immer - die Beiträge nicht, und der Getrennt-Lebende weiß nix davon, aber verlässt sich drauf, dass noch Versicherungsschutz bestünde....
Wenn keine Kinder da sind, sollte jeder für ein paar Euro einen Single-Tarif abschließen und gut is. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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