Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Geschenke, Preise o.ä. im Wert von...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Geschenke, Preise o.ä. im Wert von...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.12.07, 19:52    Titel: Geschenke, Preise o.ä. im Wert von... Antworten mit Zitat

Guten Abend. Es ist m.W. verbreitet, mit irgendwelchen "Geschenken", also meistens Auslobungen (§ 657 BGB), "im Wert von X Euro". Wenn man den gewünschten Vertrag abschließt und dafür diese Sachen kriegt, kann man sie normalerweise nicht annähernd für diesen Betrag verkaufen, obwohl sie neu sind. Ist solche Werbung dann nicht irreführend?

Mag sein, dass diese Sachen beim Auslobenden Unternehmen oder bei einem seiner Geschäftspartner tatsächlich für X Euro angeboten werden. Aber dann könnte ich doch z.B. einen normalen USB-Stick für 100€ anbieten und solche USB-Sticks als "Geschenke im Wert von 100€" ausloben Geschockt
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 30.12.07, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die zahlreichen Antworten Sehr glücklich. Also wäre so eine Vorgehensweise unlauter. Das Unternehmen muss den richtigen Wert angeben. Aber dann kommt noch eine Frage, auf die ich keine Antwort finde:

Wie würde man in der Praxis einen "richtigen Wert" ermitteln? Wäre hier der durchschnittliche Preis in den Einzelhandelsgeschäften einschließlich Umsatzsteuer maßgeblich oder das, was der Verbraucher beim Weiterverkauf per E-Bay oder Kleinanzeige bekommen würde?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 31.12.07, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo l-user!

Zitat:
Wie würde man in der Praxis einen "richtigen Wert" ermitteln?


Der Wert eines Gutes ist der Preis, den ein anderer bereit ist, maximal dafür zu zahlen.

Die Ermittlung ist in der Theorie recht einfach, scheitert in der Praxis allerdings an der Unvollkommenheit der Realität im Vergleich zur Modellwelt.

Bei gängigen Produkten gibt es eine Marktpreisspanne in Geschäften, wie bei denen von Ihnen beispielhaft erwähnten USB-Sticks.

Was über den eher ungewöhnlichen Vertriebsweg erzielbar ist, sollte m. E. nicht Maßstab sein. Ein gängiges Kraftfahrzeug, angeboten von einem Privaten über eine Kleinanzeige, geht erfahrungsgemäß deutlich unter "Wert" weg.

Freundliche Grüße
-John
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, also gilt der durchschnittliche Preis in den Einzelhandelsgeschäften einschließlich Umsatzsteuer.

John Robie hat folgendes geschrieben::
Der Wert eines Gutes ist der Preis, den ein anderer bereit ist, maximal dafür zu zahlen.
Das gefällt mir nicht. Erstens ist "ein anderer" nicht eindeutig, zweitens gibt es Nachfragerüberschuss (viele Leute wären bereit mehr zu zahlen als es kostet).
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo l-user!

Zitat:
Das gefällt mir nicht. Erstens ist "ein anderer" nicht eindeutig, zweitens gibt es Nachfragerüberschuss (viele Leute wären bereit mehr zu zahlen als es kostet).


Bei USB-Sticks?

Freundliche Grüße
-John
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, grundsätzlich bei Gütern. Ist im mikroökonomischen Marktmodell drin. Gehört aber nicht ins Rechtsforum Winken.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Nachfragerüberschuss
Bei den Artikeln, die in den hier geschilderten Fällen ausgelobt werden, wohl eher nicht. Und auch sonst hält sich das m.E. in Relation zur Gesamtzahl der angebotenen Produkte (= Markt) in überschaubaren Grenzen.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hi l-user!

Zitat:
Nein, grundsätzlich bei Gütern. Ist im mikroökonomischen Marktmodell drin.


Du willst die gesamte Konsumentenrente abschöpfen? Viel Erfolg bei der Preisdifferenzierung! Winken

Freundliche Grüße
-John
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, John Robie, ich meinte tatsächlich Konsumentenrente, aber dieses Wort fiel mir nicht ein. Nee, ich will sie jetzt nicht abschöpfen, sondern wollte damit nur sagen, dass die Zahlungsbereitschaft eines Käufers den "Wert" der Ware, Dienstleistung o.a. übersteigen kann.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 01.01.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo l-user!

Zitat:
Nee, ich will sie jetzt nicht abschöpfen, sondern wollte damit nur sagen, dass die Zahlungsbereitschaft eines Käufers den "Wert" der Ware, Dienstleistung o.a. übersteigen kann.


Eine Steilvorlage ...
Leider, wie Sie schon sagten, das falsche Forum. Winken

Freundliche Grüße
-John
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.