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Vollstreckungstitel erwirken

 
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Bonito
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 14:06    Titel: Vollstreckungstitel erwirken Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe Anzeige wegen Onlinebetruges erstattet. Nun habe ich heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, in welchem steht, dass ich einen "Vollstreckungstitel" gegen den Beschuldigten erwirken soll.

Nun meine Frage:

Was ist ein "Vollstreckungstitel"? und
wie kann ich diesen erwirken?

Da ich "nur" um ca. 200€ betrogen wurde, diese aber schon gerne zurück hätte, wollte ich mir die Kosten für einen Anwalt sparen und versuchen selbst diesen "Vollstreckungstitel" zu erwirken. Die Staatsanwaltschaft konnte von dem Online-Versand noch ca. 14.000€ sicherstellen, auf dem Konto des ausländischen Shop-Betreiber sind jedoch nur 700€.

Gruß
Bonito
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Z. B. ein Vollstreckungsbescheid. Vordrucke gibt es in der Rechtsbuchhandlung.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Bonito
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.12.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Muss ich nicht erst einen Notariell bestätigten Mahnbescheid an den im Ausland sitzenden (nicht deutsch sprechenden) Geschäftsführer senden und wenn dieser darauf keine Reaktion zeigt bei einem Gericht eine Klage einreichen? Und dieses Gericht erwirkt dann den Titel.... Geschockt
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnbescheid ist die Vorstufe zum Vollstreckungsbescheid. Das läuft übers Gericht. Näheres dazu sollte in den Erläuterungen des Vordrucks zu finden sein.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hilft dies hier schon mal weiter?
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