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Forderungseintreibung per Anwalt - welche Kosten + Ablauf?

 
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jonas82
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Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 401

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 15:43    Titel: Forderungseintreibung per Anwalt - welche Kosten + Ablauf? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen man lässt Forderungen per Anwalt eintreiben...

Gibt es dafür irgendeinen Rechner, wieviel dann an RA-Gebühren zur Forderungssumme hinzukommt?

Der RA erhält dann im besten Fall das Geld vom Schuldner überwiesen und leitet es an den Gläubiger weiter richtig?

Werden dafür dann auch nochnmal Gebühren fällig oder ist das in der Pauschale mit drin?
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die gesetzliche Vergütung können Sie hier oder hier berechnen. Sie müssen aber bedenken, daß die gerichtliche Beitreibung weitere Kosten verursacht. Wer das Geld vereinnahmt, sollte zwischen RA und Mandant geklärt werden; in der Regel enthält die Vollmacht auch die Berechtigung zur Entgegennahme von Geldern. Für deren Weiterleitung fallen gesonderte Gebühren an, sog. Hebe-Gebühren. Diese Gebühren sind grundsätzlich nicht in der Gebühr für die Geltendmachung der Forderung enthalten.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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